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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Mit ihr treten eine Vielzahl neuer Bestimmungen zum Datenschutz in Kraft, die direkte Auswirkungen auf Anbieter von Leistungen im Sozialwesen haben.
Zu den Serviceleistungen des Verbandes gehört die Beratung von Mitgliedseinrichtungen zu allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen einschließlich der Bereitstellung von Vorlagen und Arbeitshilfen.