Informieren Sie andere interessierte Kollegen, Freunde, Bekannte über diese Seite. Hierzu können Sie die Seite einfach per WhatsApp, Facebook, Twitter oder per E-Mail teilen!
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie
(„COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“)
in Kraft getreten am 10. April 2020
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert.