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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus mit Schreiben vom 16.03.2020 an die zuständigen Behörden umfangreiche Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht veranlasst (Veröffentlichung vom 18.03.2020).
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie
(„COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“)
in Kraft getreten am 10. April 2020
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert.
Die Landesregierung hat eine Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht für systemrelevante Tätigkeiten: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg erlassen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat am Montag (16.