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Informationen zur Arbeitgeberbescheinigung (Ausgangsbeschränkung/ Weg zur Arbeit)
Derzeit ist der Besuch der Arbeitsstätte nicht von einer Arbeitgeberbescheiniung abhängig. Der Inhalt einer solchen Bescheinigung würde sich primär nach den gesetzlichen Bestimmungen, die eine Ausgangssperre regeln, bestimmen.