FAQ zum Thema Jugendhilfe

  • Du könntest Dich an folgende Ansprechpartner wenden: (Bezugs-)Erzieher*in (z.B. Deiner Wohngruppe oder im Betreuten Jugendwohnen) Interne Beschwerde-Beauftragte (Kinderrechts-Beauftragte oder Vertrauenserzieher*in) des freien Jugendhilfeträgers (z.B. wenn Du in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe lebst) Externe Beschwerde-Beauftragte der Einrichtung, in der Du lebst. Frag in Deiner… » weiterlesen
  • Wenn Du weitere Informationen brauchst, kannst Du Dich gerne an die Ombudsstelle wenden. Wir beraten Dich gerne und können Dich, wenn Du möchtest, z.B. auch bei einem Gespräch mit dem Jugendamt begleiten. https://ombudschaft-jugendhilfe-bw.de/ombudschaft/beratung.html
  • Wenn Du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, kannst Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides beim Jugendamt eingehen.   Dein Widerspruch muss begründet sein. Die Begründung Deines Widerspruchs kannst Du aber auch nach Fristablauf noch nachreichen. Wichtig ist, dass der Widerspruch (auch… » weiterlesen
  • Du hast ein Recht auf einen schriftlichen Bescheid, der auch eine Begründung enthalten muss. Du solltest Dich nicht mit einer mündlichen Ablehnung zufriedengeben.   Wenn Du Unterstützung brauchst, kannst Du Dich gerne an die Ombudsstelle wenden. Wir beraten Dich gerne und können Dich, wenn Du möchtest, z.B. auch bei einem Gespräch mit dem Jugendamt begleiten. https://ombudschaft-jugendhilfe-… » weiterlesen
  • Du kannst Dich bei dem/der für Dich zuständigen Sachbearbeiter*in melden und fragen, wann Du mit einer Antwort rechnen darfst und erklären, warum eine baldige Entscheidung für Dich wichtig ist.   Wenn Du Unterstützung brauchst, kannst Du Dich gerne an die Ombudsstelle wenden. Wir beraten Dich gerne und können Dich, wenn Du möchtest, z.B. auch bei einem Gespräch mit dem Jugendamt begleiten.… » weiterlesen
  • Du bist dazu verpflichtet, Dich mit 75 % Deines Einkommens an den Kosten der stationären Jugendhilfe zu beteiligen.   Du kannst einen Antrag auf eine geringere Kostenbeteiligung stellen, wenn die Kostenbeteiligung „Ziel und Zweck der (Jugendhilfe-)Leistung gefährden würden“. Leistungsziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, den jungen Menschen im Übergang in die Selbstständigkeit zu… » weiterlesen
  • Ist Hilfe außerhalb Deiner eigenen Familie erforderlich, hast Du ein Recht darauf, bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle beteiligt zu werden. Deiner Wahl und Deinen Wünschen ist zu entsprechen, sofern Du das, was Du aus der Sicht des Jugendamtes brauchst, dort erhalten kannst.   Die Einrichtung/Pflegestelle Deiner Wahl darf nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sein… » weiterlesen
  • Du hast ein Recht auf Begleitung durch einen Beistand. Es kann sehr hilfreich sein, wenn eine Person, die Dich gut kennt und der Du vertraust, Dich zum Gespräch begleitet und Dich bei der Klärung der Frage, welche Hilfe Du brauchst unterstützen kann. . Als Beistand begleiten können Dich z.B. ein/e Betreuer*in aus Deiner Wohngruppe, ein Freund oder eine Freundin oder auch Dein/e ombudschaftliche/… » weiterlesen
  • Grundsätzlicher gilt, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber Leistungen der Jugendhilfe vorrangig sind. In einigen Fällen bleiben Leistungen der Jugendhilfe aber trotzdem gegenüber den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorrangig, z.B. wenn die erforderliche sozialpädagogische Begleitung durch Maßnahmen anderer Träger nicht gewährleistet werden kann oder… » weiterlesen
  • Die Leistungen werden ab Antragstellung gezahlt, d.h. nicht rückwirkend. Deswegen solltest Du die Anträge so früh wie möglich stellen - am besten sofort, wenn Du weißt, wie es nach dem Ende der (stationären) Jugendhilfe weitergeht (BVB, Ausbildung, …).   Achtung: Die Auszahlungszeitpunkte der verschiedenen Leistungen können sich unterscheiden. Dadurch kann es bei Übergängen zu… » weiterlesen
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) kannst Du beantragen, wenn Du keine Ausbildung machst, nicht arbeitest aber grundsätzlich erwerbsfähig bist. Du hast Anspruch auf eine(n) persönliche(n) Ansprechpartner*in/Fallmanager*in.   Wenn Du Arbeitslosengeld II nur zur Überbrückung bis zu einer Ausbildung o.Ä. beantragen willst, dann erkläre das am besten gleich bei der… » weiterlesen
  • Auch nach Beendigung der Jugendhilfe sollen junge Volljährige bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Frage in Deinem Jugendamt nach, wo Du Beratung und Unterstützung bekommen kannst.   Rechtliche Grundlagen: § 41 Abs. 3 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__41.html
  • Folgende Berufsausbildungen sind förderfähig: betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung (bei schulischen Ausbildungen, wie z.B. Physiotherapie, kannst Du BAföG beantragen) berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB; z.B. BVJ, BEJ oder BGJ) Einstiegsqualifizierung (EQ)  oder auch die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss Der Anspruch auf BAB setzt voraus, dass Du in einer eigenen Wohnung… » weiterlesen
  • Ein Anspruch auf BAföG besteht grundsätzlich, wenn Du an einer weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schule bist oder wenn Du an einer Hochschule studierst. In der Regel ist der BAföG-Anspruch elternabhängig, das heißt, dass Du nur dann einen Anspruch auf BAföG hast, wenn Deine Eltern Dich finanziell nicht unterstützen können und Du kein ausreichendes Einkommen hast. Fälle, in denen… » weiterlesen
  • Bis zum Abschluss Deiner ersten Ausbildung hast Du einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber Deinen Eltern. Solange Du Dich in einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie befindest, fordert das Jugendamt den Unterhalt von Deinen Eltern ein. Wenn Du aus der Wohngruppe oder der Pflegefamilie ausziehst und auch nicht bei Deinen Eltern wohnst, solltest Du Deinen Unterhaltsanspruch (frühzeitig!) gegenüber… » weiterlesen
  • Deine Eltern haben, auch wenn Du volljährig bist, einen Anspruch auf Kindergeld (in der Regel bis zu Deinem 25. Geburtstag, solange Du Dich in der Schul-, Berufsausbildung befindest oder z.B. Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Sozialen Jahr o.Ä. leistest). Wenn Du nach dem Ende der Jugendhilfe alleine wohnst, die Schule besuchst, eine Ausbildung, FSJ, o.Ä. machst und Deine Eltern… » weiterlesen
  • Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen können gewährt werden, wenn die sozialpädagogische Hilfe bei der beruflichen und/oder schulischen Eingliederung im Vordergrund steht. Allerdings ist die Jugendhilfe in vielen Fällen gegenüber den Leistungen der Agentur für Arbeit / des Jobcenters nachrangig (siehe Frage 5) Tipp für die Antragsbegründung: Wenn Du einen Antrag… » weiterlesen
  • Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich? Die Jugendhilfe, die nach dem 18. Geburtstag erbracht wird, nennt man nach dem Gesetz Hilfe für Junge Volljährige. Hilfe für junge Volljährige soll gewährt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: die Hilfe ist aufgrund Deiner Lebenssituation erforderlich, z.B. weil Du bereits Jugendhilfe in Anspruch nimmst, nicht auf die… » weiterlesen
  • Bei besonderen Schwierigkeiten, z.B. wenn Du aus dem Jugendarrest/Jugendstrafe entlassen worden bist, ein Drogenproblem hast oder wenn Du von Obdachlosigkeit bedroht bist, hast Du einen Anspruch auf Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten (Sozialhilfe), wenn Du dazu aus eigener Kraft nicht in der Lage bist. Das zuständige Sozialamt findest Du unter: https://www.service-bw.de/leistung/-/… » weiterlesen
  • Lege Dir einen Ordner für Papierkram an Hilfreich ist es verschiedene Themen durch Registerblätter voneinander zu trennen, z.B.: Persönliche Dokumente: Geburtsurkunde, Impfausweis, Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherung), … Wohnen: Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung durch den Vermieter          (§ 19 Bundesmeldegesetz; für die Anmeldung bei der Meldebehörde erforderlich; Download im… » weiterlesen