Sucht- und Drogenhilfe

Die Fachgruppe Sucht- und Drogenhilfe im Landesverband des PARITÄTISCHEN umfasst 30 Einzelmitgliedsorganisationen.

Mit ihren Einrichtungen und Diensten beraten und behandeln sie landesweit suchtmittelkonsumierende Menschen und deren Angehörige und vermitteln notwendige ergänzende Hilfen und Behandlungsmaßnahmen;

  • sie leisten Streetwork und halten Angebote bereit für einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs- und Hilfeangeboten,
  • sie bieten wohnortnah ambulante medizinische Rehabilitation an,
  • sie unterhalten (teil-)stationäre Entwöhnungseinrichtungen für Abhängigkeitskranke (jugendliche und erwachsene Alkohol- und Drogenabhängige, Medikamentenabhängige, pathologische Spieler),
  • sie bieten Wohnmöglichkeiten und persönliche Betreuung an für Menschen nach einer Entwöhnungsbehandlung (Rehabilitationsmaßnahme) und im Rahmen der Eingliederungshilfen für chronisch mehrfachbeeinträchtigte Abhängigkeitskranke,
  • sie bieten zielgruppenspezifische Formen suchtpräventiver Maßnahmen und Aktivitäten an,
  • sie qualifizieren Abhängigkeitskranke zur Arbeit über Trainingsmaßnahmen und Praktika etc.

 

Der PARITÄTISCHE vertritt die Interessen der Mitgliedsorganisationen der Sucht- und Drogenhilfe in folgenden Gremien:

  • Fachausschuss der Landesstelle für Suchtfragen
  • Liga Ausschuss für Suchtfragen
  • Diverse Arbeitsgruppen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung (z.B. Substitution)
  • Delegiertentreffen zwischen der Landesstelle für Suchtfragen und kommunalen Suchtbeauftragten
  • Regelmäßige Treffen mit Vertreter/ Innen der Zentren für Psychiatrien
  • Landesarbeitsgemeinschaft Sucht
  • Arbeitskreis Suchtfragen und Jugendschutz des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes

 

Die Suchtselbsthilfe im PARITÄTISCHEN

Die Verbände und Gruppen der Suchtselbsthilfe unterstützen Abhängige, deren Eltern und Angehörige bei der Bewältigung der mit der Abhängigkeit verbundenen Probleme und Belastungen durch den Erfahrungsaustausch in der Selbsthilfe.

Die Suchtselbsthilfe ist eine Hilfe von Betroffenen für Betroffene. Die Hilfen können vor, während und nach der professionellen therapeutischen und medizinischen Hilfe - aber auch völlig unabhängig davon geleistet werden. Die Suchtselbsthilfe ist ein eigenständiges Angebot. 
Die Selbsthilfe bekommt einen immer höheren gesellschaftlichen Stellenwert. Dies zeigt sich unter anderem durch die Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen und durch die Deutsche Rentenversicherung.

Aktuelles aus dem Referat Sucht- und Drogenhilfe

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