Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat der Paritätische gemeinsam mit der Liga Baden-Württemberg Stellung genommen.
Bei den von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen geht es zum einen um die gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege und zum anderen um die Stärkung der Elternvertretungen in Kitas sowie die Einführung eines Landeselternbeirats Kita.
Letzteres begrüßt der Paritätische Landesverband ausdrücklich. Besonders hervorzuheben ist, dass auch die Interessen der Eltern, die trotz Rechtsanspruch aufgrund des Platzmangels keinen Betreuungsplatz für ihr Kind erhalten haben, vertreten werden können. Darüber hinaus sind für die Eltern, deren Kind in einer Kindertagespflege betreut werden, im Landeselternbeirat zwei Sitze vorgesehen.
Die Regelungen zur Kindertagespflege werden hingegen kritisch gesehen - denn sie sehen eine weitere Annäherung an die Betreuungsform der Krippe vor, ohne dass deren fachlich erforderliche Rahmenbedingungen gleichermaßen für die Kindertagespflege vorgesehen werden. Mit den gegenwärtig vorgesehenen Änderungen wird die Qualität der Tagespflege eingeschränkt werden und das in für Eltern kaum mehr nachvollziehbarer Art und Weise. Fachliches Anliegen ist es, dass die Gleichwertigkeit von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, insbesondere für die Betreuung der Null- bis Dreijährigen, gesichert wird. Dabei sollen aus Sicht des Paritätischen die unterschiedlichen Besonderheiten der beiden Betreuungsformen aber nicht eliminiert, sondern eher noch profiliert werden.