Sonderregelung zur Antragstellung der Bundesstiftung Mutter und Kind

Zum Ablauf

Die Schwangerschaftsberatung informieren telefonisch oder per Infoblatt, das per Mail zugesandt wird, welche Unterlagen für die Antragsprüfung erforderlich sind. Zusätzlich muss die Antragstellerin mit Unterschrift formlos bestätigen, dass sie einen Antrag auf Mittel der Bundesstiftung stellt. Diese Unterlagen reicht die Schwangere per Post oder direkt per Briefkasten bei der Beratungsstelle ein. Die Fachkraft prüft die Voraussetzungen, und füllt telefonisch den Antrag mit der Schwangeren aus und leitet diesen direkt an den KVJS weitergeleitet weiter.

Nach Absprache mit dem KVJS gilt dieses Verfahren auch für Anträge, die an die Landesstiftung  "Familie in Not" gerichtet werden.

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