Förderungszweck
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg legt einen Soforthilfefonds zur Unterstützung der Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg in den Bereichen Gewaltschutz, sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sowie Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung während der Corona-Pandemie auf.
Die Pandemie und deren notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens verstärken Risikofaktoren für das Auftreten von Gewalt im sozialen Nahraum, für existenzielle Krisen und Ausbeutung. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten sozialer Interaktion, so auch der persönlichen Beratung, erschwert. Der Soforthilfefonds dient der Stärkung des ambulanten Hilfe- und Unterstützungssystems in Zeiten verschärfter Problemlagen und erhöhter Beratungsanfragen sowie der Anpassung von Beratung und Hilfe an die Erfordernisse des Infektionsschutzes.
Die Abwicklung des Soforthilfefonds wird durch die Werkstatt PARITÄT gemeinnützige GmbH im Auftrag des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg durchgeführt. Der Soforthilfefonds wird durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg unterstützt.
Durchführung:

In Kooperation mit:

Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg:
