ZUMELDUNG zur zweiten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Pressemitteilung - geschrieben am 09.07.2019 - 12:47

Stuttgart 05.06.2019      Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das die Rechte psychisch kranker Menschen stärkt und Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen der Patient*innen gesetzlich neu regelt. „Zwangsmaßnahmen wie Fixierung bedeutet für die Betroffenen einen tiefgreifenden Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte psychisch kranker Menschen zu stärken“, erklärt Sven Reutner vom PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Dieser Weg in eine „zwangsfreie“ Psychiatrie muss politisch weiter vorangetrieben werden. Zwangsmaßnahmen können durch eine intensivere Betreuung von Betroffenen verhindert werden. Dazu muss allerdings die Zeitbemessung pro Patientin und Patient erhöht werden“, so Reutner weiter.

Langfristig fordert der Verband, Zwangsmaßnahmen für psychisch kranke Menschen in Kliniken zu vermeiden. Dazu kann auch das Konzept der „offenen Türen“ beitragen. Es wird bereits in einigen Kliniken bundesweit erfolgreich umgesetzt. Dieses Modell sieht vor, durch eine intensivere Betreuung, geschlossene Abteilungen überflüssig zu machen.

Hintergrundinformation

Mit dem Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) soll dem Urteil des Bundesverfassungsgesetz vom 24. Juli Rechnung getragen werden, die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Fixierungen neu zu regeln. In den vergangenen Jahren konnte bei den Zwangsmaßnahmen (mechanische Zwangsmaßnahmen – Fixierungen) ein leichter Rückgang von 18.037 Fixierungen (hierbei sind Fixierungen länger als 30 Minuten gezählt) im Jahr 2015 auf 17.519 Fixierungenim Jahr 2017 verzeichnet werden (vgl. Bericht der Ombudsstelle beim Ministerium für Soziales und Integration nach § 10 Abs. 4 PsychKHG (2018)). Die durchschnittliche Dauer der Fixierungen stieg hingegen von 11,2 Stunden im Jahr 2015 auf 12,5 Stunden im Jahr 2017.

 

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