Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler:innen: Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen bei der Qualität

Pressemitteilung - geschrieben am 25.06.2021 - 09:20

Stuttgart 25.06.2021   Heute wird das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler:innen im Bundesrat abgestimmt. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt den Rechtsanspruch als wichtigen Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem. Der Verband fordert Nachbesserungen bei einer verbindlichen Regelung zur Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote sowie einer Kooperation von Jugendhilfe und Schule.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem. Das stellt auch Anforderungen an die Qualität. Gerade sozial benachteiligte Kinder brauchen ein hochwertiges pädagogisches Förderangebot. Das muss im neuen Gesetz verbindlich geregelt werden“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Dazu gehöre auch die Aufnahme der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in das Landesschulgesetz, so die Vorstandsvorsitzende. „Gute Qualität braucht gutes und ausreichendes Personal. Diesem Anspruch muss mit einer Fachkräfteoffensive begegnet werden“, so Wolfgramm.

 

 

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