pro familia und PARITÄTISCHER begrüßen Abschaffung von Paragraph 219a

Pressemitteilung - geschrieben am 24.06.2022 - 12:56

Stuttgart 24.06.2022   Der PARITÄTISCHE und pro familia Baden-Württemberg begrüßen den heute im Bundestag gefassten Beschluss zur Abschaffung des Paragraf 219a Strafgesetzbuch. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Rechte von Frauen auf Selbststimmung und freie Arztwahl massiv verletzt. Es  ist  jetzt Sache der Länder, die Versorgung und barrierearme Beratungsangebote flächendeckend zu sichern und für eine fundierte Übersicht über Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu sorgen. Darüber hinaus fordern die Verbände, Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich zu entkriminalisieren. Dazu müsse der Paragraph 218 raus aus dem Strafgesetzbuch.

„Der freie Zugang zu Information ist die Grundlage dafür, selbstbestimmt und fundiert Entscheidungen treffen zu können. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bundesregierung, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen außerordentlich“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Das Land müsse allen betroffenen Frauen wohnortnah die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs und die freie Wahl der Methode ermöglichen. Bisher gebe es in Baden-Württemberg keine gesicherte Datenlage über Arztpraxen, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, über die Kapazitäten und die angewandten Methoden. Das muss sich schnell ändern. Eine solche Adressdatei müsse länderspezifisch gepflegt und ständig auf Versorgungssicherheit überprüft und aktualisiert werden, so die Vorstandsvorsitzende.

„Die Abschaffung des Paragraph 219a ist ein längst überfälliger Schritt, Frauen zu ihrem Grundrecht auf Information zu verhelfen und gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen. Nun geht es darum, das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch in Deutschland zu verwirklichen: Der Schwangerschaftsabbruch muss künftig als Teil der Gesundheitsversorgung und nicht im Strafrecht geregelt werden!“, sagt Ruth Weckenmann, Vorsitzende von pro familia Baden-Württemberg.

Die Verbände fordern außerdem, dass medizinische Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen sowohl Bestandteil der Ausbildung, als auch der Fortbildung für Mediziner*innen werden und die Vergütungspauschale überprüft wird. Dazu gehöre auch, dass die Kliniken im Land Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in ihr Portfolio aufnehmen.

Pressekontakt pro familia Baden-Württemberg: Gudrun Christ, Geschäftsführerin, Tel.: 0711-2599353, mobil 0170-631128, gudrun.christ@profamilia.de

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