Praxis Gute-KiTa-Gesetz im Südwesten: PARITÄTISCHER fordert von den Kommunen freiwillige Leistungen an die Träger zu bezahlen

Pressemitteilung - geschrieben am 24.11.2019 - 18:58

Stuttgart 22.11.2019   Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung des Landes, Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz zur Stärkung der KiTa-Leitung einzusetzen. Danach bekommen alle KiTas einen Sockel von sechs Stunden sowie ab der zweiten Gruppe je zwei weitere Stunden pro Gruppe und Woche für Leitungsaufgaben finanziert. Der Verband sieht die Kommunen aber in der Pflicht, die Bundesmittel nicht einfach zur Refinanzierung bislang freiwillig gewährter Zuschüsse zur Finanzierung von Leitungszeit einzusetzen, sondern diese auch weiterhin zur Steigerung der Qualität in der KiTa-Betreuung an die Träger weiterzugeben.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Landes außerordentlich, bei der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in Baden-Württemberg die Leitungen zu stärken und damit die Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen zu fördern“, betont Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Gleichzeitig hoffen wir, dass die Kommunen, die den freien Trägern bisher freiwillig Leitungszeit finanziert haben, die nun zur Verfügung stehenden Mittel auch in den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor Ort investieren und weiterhin zur Qualitätssteigerung an die Träger weitergeben“, so Wolfgramm weiter.

Darüber hinaus kritisiert der Verband die im Landesgesetz vorgesehene Möglichkeit, für eine Übergangsfrist von eineinhalb Jahren den zurzeit geltenden Mindestpersonalschlüssel zugunsten der Leitungszeit zu unterschreiten.

Auch die zweite Maßnahme aus dem Gute-KiTa-Gesetz, nämlich die Förderung von zusätzlichen PiA-Ausbildungsplätzen, bewertet der PARITÄTISCHE grundsätzlich positiv. „Allerdings bringt die sich jährlich reduzierende Bezuschussung des Ausbildungsplatzes unsere kleinen Träger finanziell in die Bredouille“, so Wolfgramm. „Diese steigenden Kosten muss der Träger selbst finanzieren, es sei denn, er rechnet seine Auszubildenden auf den Mindestpersonalschlüssel an. Doch Auszubildende sind keine qualifizierten Fachkräfte und kosten den Träger zusätzlich Anleitungszeit und Geld. Außerdem sind sie mit ihrer relativ kurzen Praxisarbeitszeit kaum in den Dienstplan einer kleinen Einrichtung zu integrieren“; ergänzt die Vorstandsvorsitzende. Diese zusätzlich entstehenden Personalkosten müssten künftig bei den Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Gerade die vielen kleineren Kitas im Land hätten sonst weder die Finanzkraft noch die Flexibilität in der Dienstplangestaltung, um einen PiA-Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.

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