Positive Zwischenbilanz: Projekt „INSA+ - Integration Straffälliger in den Arbeitsmarkt“ resozialisiert erfolgreich Haftentlassene und verringert die Rückfallquote

Pressemitteilung - geschrieben am 30.10.2019 - 14:40

Stuttgart 11.10.2019   Zur Resozialisierung und Vermeidung von Rückfälligkeit bei ehemals Strafgefangenen ist die direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung gleich nach der Haftentlassung besonders wichtig. Das ist die Zwischenbilanz des dreijährigen landesweiten Projektes INSA+ - Integration Straffälliger in den Arbeitsmarkt“ des PARITÄTISCHEN Tochterunternehmens Werkstatt PARITÄT. Die bisherige Vermittlungsquote liegt mit 226 Projektteilnehmenden (davon 45 Frauen) bei 59,4 Prozent, in Stuttgart bei 50,9 Prozent (Stichtag 30.06.2019). Soziale Träger sorgen in Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten und den örtlichen Arbeitsagenturen mit einem beruflichen Übergangsmanagement für einen nahtlosen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Das Projekt wird an vier Standorten (Stuttgart, Pforzheim, Lahr, und Schwäbisch Gmünd) durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

„Menschen, die aus einer Haftanstalt entlassen werden, haben es in unserer Gesellschaft nicht leicht. Die wiedergewonnene Freiheit wird oft von einer Vielzahl an Problemen begleitet. Stigmatisierung, Beziehungsverluste, Arbeits- und Wohnungslosigkeit oder Schulden stehen einer erfolgreichen Resozialisierung oft entgegen und erhöhen auch das Risiko erneut straffällig zu werden“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Aber straffällig gewordene Menschen stellen in unserer Gesellschaft nicht nur ein Risiko dar. Es sind Menschen mit Potentialen, die eine Chance verdient haben“, betont die Vorstandsvorsitzende. „Damit die straffällig Gewordenen in unserer Gesellschaft wieder Fuß fassen können, ist der nahtlose Übergang von Haft in Arbeit besonders wichtig. Denn wir wissen aus wissenschaftlichen Studien, dass haftentlassene Menschen überdurchschnittlich häufig rückfällig werden, wenn sie arbeitslos sind“, erläutert Wolfgramm. 

Mit unserem Angebot des beschäftigungsorientierten Übergangsmanagements gehen wir regelmäßig in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg und kooperieren eng mit dem dortigen Sozialen Dienst und den Resozialisierungsbeauftragten der Arbeitsagenturen“, erklärt die Verantwortliche für INSA+ am Projektstandort Stuttgart, Ute Wuhrer-Önkal, von PräventSozial gGmbH. „Wir begleiten und betreuen die Haftinsassen bei der Job-Akquise, Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Kontaktaufnahme zu Betrieben ebenso wie bei der Klärung von Leistungsansprüchen, so dass die finanzielle Situation nach Haftentlassung gesichert ist“, so Wuhrer-Önkal. Auch nach der Entlassung finde eine Anschlussbetreuung statt. Dabei gehe es um die allgemeine Unterstützung zur Bewältigung des Alltags wie Wohnungssuche, finanzielle Existenzsicherung, Krankenversicherung, aber auch die Tagesstrukturierung.

„Die ersten Monate nach der Haftentlassung sind entscheidend dafür, ob die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelingt oder ob es zu einem Rückfall in erneute Straffälligkeit kommt. Die Gefangenen müssen daher auf die Zeit nach der Haft gut vorbereitet werden und in den ersten Monaten in Freiheit ausreichend Unterstützung erhalten, damit es nicht zum sogenannten „Entlassungsloch“ kommt. Wenn die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erfolgreich ist, also künftig keine erneuten Straftaten verübt werden, trägt dies entscheidend zur Sicherheit in der Gesellschaft und dem künftigen Opferschutz bei“, erklärt Ronny Stengel, Regierungsdirektor im Referat Vollzugsgestaltung beim baden-württembergischen Ministerium für Justiz und Europa.

 „Straffällig gewordene Menschen gehören mit ihren multiplen Problemlagen zu den am schwersten in den Arbeitsmarkt zu vermittelnden Personengruppen“, erläutert Janine Stieler, stellv. Bereichsleiterin bei der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. „Um prekäre Situationen zu vermeiden, sind individuelle Unterstützungsleistungen nötig. Insbesondere soll die Entlassung in gesicherte Rahmenbedingungen erfolgen.  Das bedeutet: Es muss eine Unterkunft gesichert, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration feststehen und die Voraussetzungen für die Gewährung möglicher Sozialleistungen geklärt sein“, sagt Stieler. „Hier nehmen die Resozialisierungsbeauftragten der Agenturen für Arbeit als Kontaktpersonen für Straffällige und Schnittstelle für den Informationsaustausch mit der JVA, den Sozialdiensten und allen anderen in der Straffälligenhilfe tätigen Träger eine Schlüsselrolle ein“, unterstreicht Stieler.

"Aus unserer Sicht einer ESF-Verwaltungsbehörde ist INSA+ ein sehr erfolgreiches Projekt“, sagt Gerald Engasser, Referatsleiter Europa, Europäischer Sozialfonds beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. „Der Anteil der Teilnehmenden, bei denen ein Übergang in Ausbildung oder Arbeit gelingt, konnte seit dem Projektstart kontinuierlich gesteigert werden. Das ist angesichts der mit vielfachen Vermittlungshemmnissen belasteten Zielgruppe ein Beleg für die Wirksamkeit des Projekts“, so Engasser. Aus Sicht des ESF sei auch sehr erfreulich, dass INSA+ auch den Erfahrungsaustausch mit Partnern in Europa pflege. Auch in der nächsten ESF-Förderperiode, in der Themen der sozialen Inklusion im Vordergrund stehen, seien wiederum Förderangebote für diese Zielgruppe vorgesehen.

Hintergrundinformationen

Daten – Zahlen –Fakten

Das Projekt INSA+ („Integration Straffälliger in Arbeit durch berufliches Übergangsmanagement“)

Projektträgerschaft. Verantwortlich als Projektträger ist die Werkstatt PARITÄT gGmbH, ein Tochterunternehmen des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.

Durchführung. Das Projekt INSA+ wird in der Laufzeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 gemeinsam mit paritätischen Mitgliedsorganisationen an vier Standorten durchgeführt: Stuttgart, Pforzheim, Lahr und Schwäbisch-Gmünd

Finanzierung. Das Projekt wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Bundesagentur für Arbeit, unterstützt vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit sowie den örtlich zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcentern.

Ziele. Zielsetzung des Projekts ist die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Durch systematisches berufliches Übergangsmanagement und einen nahtlosen Übergang von Haft in Arbeit wird Rückfälligkeit vermieden.

Konzept. An allen Standorten findet eine intensive Kooperation mit den örtlichen Justizvollzugsanstalten,  Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträgern sowie den Betrieben und deren  Verbänden statt, um die Schnittstellen zwischen „drinnen und draußen“ (Haft und ziviles Leben/Arbeit) zielführend zu organisieren. Die Unterstützung der Projektteilnehmenden umfasst die Phasen „Aktivierung in Haft“ „Übergang von Haft nach draußen“ und „Beschäftigungsassistenz“.

Zielgruppe. Zielgruppe sind Strafgefangene in der Entlassphase (i.d.R. drei Monate vor Haftentlassung).

Zwischenergebnis an allen vier Projektstandorten Stuttgart, Pforzheim, Lahr, und Schwäbisch Gmünd (Stichtag 30.06.2019

·        226 Teilnehmende (davon 45 Frauen) wurden ins Projekt aufgenommen

·        Fast 60 Prozent (genau 59,4 Prozent) der Haftentlassenen sind in eine Beschäftigung oder Aus-/Weiterbildung eingemündet, davon 82 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!

 Zwischenergebnis am Projektstandort Stuttgart (Stichtag 30.06.2019):

Seit Januar 2018 haben 71 Teilnehmer an unserem Projekt INSA+ in Stuttgart teilgenommen, von denen 53 Teilnehmer bis zum 30.06.2019 das Projekt beendet haben. Von diesen konnten 50,9 Prozent in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden (27 Teilnehmende).

Studien. Untersuchungen des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirth, W.: 2014) zeigen die folgenden empirischen Erkenntnisse (exemplarische Auswahl) auf:

• Die meisten Gefangenen sind nach der Haft von Arbeitslosigkeit bedroht, waren aber auch vor der Haft besonders häufig arbeitslos (66 Prozent der Strafgefangenen im Erwachsenenvollzug, davon 40 Prozent langzeitarbeitslos).

• Die hohen Arbeitslosigkeitsquoten sind auch eine Folge mangelnder Qualifikationen (35 Prozent ohne Schulabschluss; 57 Prozent ohne Berufsabschluss).

• Berufsförderungsmaßnahmen im Strafvollzug erhöhen die Beschäftigungsfähigkeit der Inhaftierten. Der Effekt verpufft aber, wenn die Gefangenen nach der Haft keine Beschäftigungsperspektive haben.

• Die Chancen zur Aufnahme einer Beschäftigung nach der Entlassung steigen, wenn schon während der Haft Vermittlungskontakte geknüpft werden können.

• Eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen mit multiplen Vermittlungshemmnissen setzt oftmals nachsorgende Hilfen zur Beschäftigungsstabilisierung voraus.

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