Paritätischer Teilhabebericht: Behinderung ist immer größeres Armutsrisiko

Pressemitteilung - geschrieben am 03.12.2021 - 12:27

Berlin/Stuttgart 03.12.2021    Mit großer Sorge blickt der Paritätische Gesamtverband auf die Armutsentwicklung bei Menschen mit Behinderung. Seit 2006 geht die Schere bei der Einkommensarmut zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen sichtbar auseinander. 2018 war jede und jeder fünfte Mensch mit Behinderung von Einkommensarmut betroffen. Die Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderung hat sich damit deutlich erhöht, wie der jährliche Teilhabebericht des Paritätischen zu Menschen mit Behinderung belegt: Im Zeitraum von 2000 bis 2018 ist deren Armutsquote von 12,1 Prozent auf 19,6 Prozent gestiegen. Auch im reichen Baden-Württemberg leben Menschen mit Behinderung mehrheitlich in Armut und sind stärker als andere von Arbeitslosigkeit betroffen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung (03.12.) fordert der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg das Land auf, Armut von Menschen mit Behinderung durch Maßnahmen für eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und Arbeitsleben.

"Behinderung ist in vielen Fällen weiterhin eng mit Armut verbunden. Das hängt mit der hohen Arbeitslosenquote und generellen Einkommensarmut bei Menschen mit Behinderung zusammen“, betont Michael Tränkle, Bereichsleiter „Menschen mit Behinderung“ beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Soziale Teilhabe und inklusives Zusammenleben seien in Baden-Württemberg immer noch stark vom individuellen Einkommen abhängig. Um das zu ändern, müsse das Land bessere Teilhabechancen am Arbeitsleben schaffen. Soziale Teilhabe solle für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein, ganzheitlich und in allen Bereichen: im persönlichen Alltag, in der Mobilität, der Digitalisierung und damit dem individuellen Leben ganz konkret vor Ort. Eingliederungshilfeleistungen müssten unabhängig von Einkommen und Vermögen für alle leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung bedarfsgemäß gewährt werden, so Tränkle weiter. Mit  dem  Bundesteilhabegesetz (BTHG) sei es hier zwar zu Verbesserungen gekommen. Doch je nach finanzieller Situation müssten Leistungsberechtigte die Leistungen weiterhin mitfinanzieren. Davon sind beispielsweise Familien mit Kindern mit Behinderung im Bereich ambulanter Unterstützungsleistungen betroffen. „Das widerspricht dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft wie es der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg vorsieht“, so Tränkle.

Die Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie unter https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetischer-teilhabebericht-behinderung-ist-immer-groesseres-armutsrisiko/ und den Teilhabebericht hier: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Teilhabeforschung/doc/Teilhabebericht-2021_web.pdf

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