Hartz-IV-Empfänger*innen brauchen Förderung statt Bestrafung PARITÄTISCHER fordert Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen und mehr Unterstützung, die arbeitslosen Menschen wirklich hilft

Pressemitteilung - geschrieben am 05.11.2019 - 15:01

Stuttgart 05.11.2019   Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgerechtigkeit der Hartz-IV-Sanktionen bekräftigt der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg seine Forderung, diese gänzlich abzuschaffen. „Arbeitslose Menschen noch ärmer zu machen, darf nicht das Handlungsprinzip in einem Sozialstaat sein, der die Menschenwürde schützen und das Existenzminimum für alle sichern soll. Es hilft niemandem, staatliche Sanktionen zu verhängen und Menschen faktisch bis in die Obdachlosigkeit zu treiben“, betont Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Die grundlegende Idee des Förderns und Forderns von Hartz-IV muss darauf ausgerichtet sein, den Betroffenen wirksame Hilfen anzubieten, die ihnen Perspektiven auf einen auskömmlichen Arbeitsplatz geben“, ergänzt Wolfgramm.

„Die Grundsicherung für Arbeitslose muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir müssen den betroffenen Menschen wirkliche Hilfe und Perspektiven anbieten, anstatt sie weiter an den gesellschaftlichen Rand zu drängen und sie für die bestehenden Verhältnisse zu bestrafen“, sagt Ralf Nuglisch, Leiter des Bereichs Arbeit und Qualifizierung des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.

Nur rund 17 Prozent der Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg gehen im SGB II darauf zurück, dass die Betroffenen eine Arbeit aufnehmen konnten. Von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten nicht einmal 10 Prozent ein Angebot zur Aktivierung und Eingliederung vom Jobcenter. Bei jungen Menschen liegt dieser Wert mit rund sechs Prozent am niedrigsten.

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in Baden-Württemberg 2018 insgesamt 58.386 Sanktionen gegen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitslose. Für die Weigerung eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen – oder den Abbruch – wurden 6.553 Sanktionen verhängt. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung wurden in 8.068 Fällen sanktioniert. Bei Menschen im Alter unter 25 Jahren wird in diesen Fällen die Leistung sofort um 100 Prozent gekürzt. Im Wiederholungsfall werden zusätzlich die Kosten für die Unterkunft nicht mehr übernommen.

Mit seinem „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ legt der Paritätische elf konkrete Reformmaßnahmen vor, die auch die Abschaffung von Sanktionen und den Ausbau von Qualifizierungs- und öffentlichen Beschäftigungsangeboten beinhalten. Weitere Infos unter http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/0fc22f7b31106cecc125827b0029807a/$FILE/Konzept_Hartz-IV-hinter-uns-lassen.pdf

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