Digitalunterricht benachteiligt Schüler*innen aus einkommensarmen Familien

Pressemitteilung - geschrieben am 24.01.2022 - 08:48

Stuttgart 24.01.2022   Mit der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante drohen auch in Baden-Württemberg erneut vorübergehende Schulschließungen und Distanzunterricht. Trotz fortschreitender Digitalisierung und Förderprogrammen an Schulen weist jeder vierte Schüler im Land (27 Prozent) erhebliche Lernlücken auf. Das belegt die aktuelle forsa-Umfrage vom November 2021. Deshalb fordert der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg zum „Internationalen Tag der Bildung“ (24.01.) einheitliche digitale Lernangebote und eine einheitliche Lernplattform vom Land. Außerdem sei die Entwicklung neuer pädagogischer Konzepte für den Online-Unterricht dringend erforderlich.

„Die Digitalisierung an Schulen in Baden-Württemberg ist im Hinblick auf die technische Ausstattung und Infrastruktur durch die Corona-Pandemie stark fortgeschritten. Die Ausgabe von Leihgeräten ermöglicht Kinder und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien die uneingeschränkte Teilnahme am Schulunterricht. Das allein reicht aber nicht aus, um zu verhindern, dass Lernlücken bei benachteiligten Schüler*innen entstehen. Woran es grundsätzlich fehlt, sind pädagogische Konzepte für den Online-Unterricht. Hier hinkt das Land hinterher und es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt Kerstin Kleinheinz, Referentin für Bildung und Jugend beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Generell gelte es, analoge und digitale Lernformen zu etablieren, unabhängig vom Pandemiegeschehen. Bei den schulischen Aufholprogrammen des Landes müssten sozial benachteiligte Schüler*innen bevorzugt berücksichtigt werden, so Kleinheinz weiter. „Wir müssen das Problem der Bildungsungerechtigkeit im Land endlich an der Wurzel packen. Dazu sind strukturelle Veränderungen im Bildungssystem notwendig wie längeres gemeinsames Lernen, ein enges Miteinander von Schule und Elternhaus sowie der Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen im Land. Darüber hinaus sei es notwendig, die Kooperation von Jugendhilfe und Schule durch eine landesweite Vereinbarung verbindlich und umfassend zu regeln, so Kleinheinz.

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