Corona: Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Gefahr

Pressemitteilung - geschrieben am 02.06.2020 - 12:03

Die Corona-Lockerungsmaßnahmen müssen Menschen mit Behinderung bei der Rückkehr in die Normalität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen. Als Risikogruppe benötigen sie einen besonders hohen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und im täglichen Leben. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und Behindertenverbände fordern vom Land finanzielle Unterstützung und die konsequente Einhaltung der Rahmenverträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern.

„Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung durch die geplanten Lockerungen wieder weitgehend am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Insbesondere die Rückkehr an den Arbeitsplatz in den Werkstätten gibt ihnen wieder eine Tagesstruktur“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Die schrittweise Rückkehr zurück in ein „normales“ Leben erfordert erhöhte Schutzmaßnahmen. Für die Behinderteneinrichtungen entstehen deutliche Mehrkosten, die bisher nicht refinanziert sind“, so Wolfgramm. „Jetzt drohen Kostenträger auch noch mit finanziellen Kürzungen bei Leistungen, die coronabedingt von den Einrichtungen nicht erfüllt werden konnten. Ein Faux-Pas, wenn man bedenkt, dass sich der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesen Tagen zum fünften Mal jährt“, so Wolfgramm. Außerdem mache es deutlich, welchen geringen Stellenwert doch Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg haben. „Wir werden das Verhalten der Kostenträger nicht hinnehmen und fordern die konsequente Einhaltung der Verträge für vereinbarte Leistungen. Unsere Einrichtungen haben während der ganzen Zeit massiver Einschränkungen trotzdem immer versucht, Menschen mit Assistenzbedarf Teilhabe zu ermöglichen. Hier war oft Kreativität und Flexibilität vor allem auch beim Einsatz von Personals gefragt“, so die Vorstandsvorsitzende.

„Die Beschäftigten in den Werkstätten gehören oft zur Risikogruppe. Entsprechend hoch sind die Auflagen für einen sicheren Gesundheitsschutz“, erklärt Tobias Braun, Geschäftsführer der Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. in Filderstadt. „Die Hygieneregeln am Arbeitsplatz erfordern ausreichend Masken und Desinfektionsmittel. Unsere Fahrdienste dürfen nur noch maximal drei Personen auf einer Fahrt transportieren. Das alles bedeutet erhebliche Mehrkosten für Schutzausrüstung und Personal. Die Kostenerstattung dafür ist nicht geklärt“, so Braun. Nicht sichergestellt sei auch die Finanzierung der Personalkosten für Leistungen in den Werkstätten oder im Wohnbereich, wenn die Betreuten abwesend seien. „Unsere  Liquidität und Existenz hängt davon ab“, so Braun weiter. Bei der Rückkehr in den Normalbetrieb seien regelmäßige Testungen notwendig. Es könne nicht sein, dass die Fußballer im Spitzensport getestet werden, die vulnerablen Personen in den Werkstätten aber nicht.

„Menschen mit Behinderung haben im Sinne der UN-Behindertenkonvention ein Recht auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe“, sagt  Michael Auen, Geschäftsführer der Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH. Der Bedarf, Inklusion zu fördern und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern, sei weiterhin groß. „Teilhabe ist auch unter Coronabedingungen möglich“, so Auen. Auch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes dürfe jetzt nicht zum Stillstand kommen. Kostenträger, Leistungsberechtigte und Leistungserbringer müssten jetzt gemeinsam an Lösungen arbeiten und der Gesetzgeber den erforderlichen finanziellen Rahmen schaffen.

Weitere Pressekontakte:

Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH, Michael Auen, Geschäftsführer, Tel. 0721 6208-110, E-Mail: auen@hwk.com, www.hwk.com

Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V., Tobias Braun, Geschäftsführung, Tel. 0711 77091-36, E-Mail: Tobias.Braun@ksg-ev.eu, www.ksg-ev.eu

Hintergrundinformationen

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention wurde am 9. Juni 2015 vom Kabinett im baden-württembergischen Landtag beschlossen. Ziel ist es, die Inklusion im Land voranzutreiben und die Rechte von Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigte Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern. Weitere Infos https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-aktionsplan-zur-umsetzung-un-behindertenrechtskonvention/

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