In Baden-Württemberg profitieren nur 12 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen

Pressemitteilung - geschrieben am 08.10.2019 - 11:10

Stuttgart/erlin 08.10.2019     Noch immer lebt in Baden-Württemberg jedes fünfte Kind in Armut, das ist ein Skandal, den sich ein reiches Bundesland wie Baden-Württemberg nicht leisten darf. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt die Initiativen von Sozialminister Manne Lucha außerordentlich, das Jahr 2020 zum Aktionsjahr gegen Kinderarmut auszurufen und die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene anzustoßen.

„Was wir brauchen, ist eine Kindergrundsicherungsleistung, in der alle anderen Sozialleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kinderfreibetrag zusammenfließen“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Das bürokratische Nebeneinander von Transferleistungen, die auch noch gegen andere Sozialleistungen in Abzug gebracht werden, ist kein wirksames Mittel gegen Kinderarmut. Die finanzielle Situation von Familien darf nicht länger Gradmesser für Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg sein“, so die Vorstandsvorsitzende.

Jegliche Statistik zum Thema Armut zeige auch, so Wolfgramm, dass Armut weitervererbt werde – Kinder armer Eltern lebten als Erwachsene zu einem Großteil selbst unterhalb der Armutsgrenze. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen komme man jedoch am Thema Bildung nicht vorbei. Der PARITÄTISCHE fordert daher einen Schulterschluss der Verantwortlichen in der Bildungs- und der Sozialpolitik: „Man wird an den längst benannten strukturell notwendigen Veränderungen wie längerem gemeinsamem Lernen, einem engen Miteinander von Schule, Elternhaus und auch Jugendhilfe, verpflichtender Ganztagsangebote nicht vorbeikommen, wenn man das Problem Armut tatsächlich an der Wurzel packen möchte“, sagt Wolfgramm.

Der Verband begrüßt die im „Qualitätsrahmen Ganztagsschule Baden-Württemberg“ geplante Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern der Jugendhilfe. „Nur so kann Schule zu einem bedarfsgerechten und lebensweltorientierten Bildungsort werden und von jungen Menschen auch als Sprungbrett raus aus der Armutsspirale genutzt werden“, erklärt Wolfgramm. „Allerdings halten wir es für dringend erforderlich, die Kooperation von Jugendhilfe und Schule durch eine landesweite Vereinbarung verbindlich und umfassend zu regeln.“ Dazu gehörten auch klare finanzielle Rahmenbedingungen, die den Qualitätsstandards und der Professionalität freier Träger gerecht würden.

Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets https://paritaet-bw.de/http:// https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-BuT-2019.pdf

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