Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kind im Rahmenvertrag geregelt

Fachinformation - geschrieben am 02.12.2022 - 13:31

Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hatte bereits Mitte 2022 die Eckpunkte für die gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kind nach § 19 SGB VIII im Landesrahmenvertrag SGB VIII in Baden-Württemberg geregelt. Die Inhalte der Eckpunkte basieren auf der Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Baden-Württemberg für diese Angebotsform.

Nun liegen die Mustervorlagen für die drei verschiedenen Angebotsformen nach § 19 SGB VIII wie folgt vor:

  • Mütter/Väter-Kind-Wohngruppen
  • Mütter/Väter-Kind-Wohngemeinschaften
  • Betreutes Mütter/Väter-Kind Einzelwohnen

Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat diese Ende November 2022 in einem Umlauf beschlossen. Die Vorlagen finden sich in der Anlage der Fachinformation. Dort steht zudem der Rahmenvertrag nach § 78 SGB VIII sowie die Präsentation aus der Ligaveranstaltung vom 28.10.2022 zum Thema Verhandlungsstrategien bei Leistungen nach § 19 SGB VIII zur Verfügung. 

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