Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hatte bereits Mitte 2022 die Eckpunkte für die gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kind nach § 19 SGB VIII im Landesrahmenvertrag SGB VIII in Baden-Württemberg geregelt. Die Inhalte der Eckpunkte basieren auf der Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Baden-Württemberg für diese Angebotsform.
Nun liegen die Mustervorlagen für die drei verschiedenen Angebotsformen nach § 19 SGB VIII wie folgt vor:
- Mütter/Väter-Kind-Wohngruppen
- Mütter/Väter-Kind-Wohngemeinschaften
- Betreutes Mütter/Väter-Kind Einzelwohnen
Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat diese Ende November 2022 in einem Umlauf beschlossen. Die Vorlagen finden sich in der Anlage der Fachinformation. Dort steht zudem der Rahmenvertrag nach § 78 SGB VIII sowie die Präsentation aus der Ligaveranstaltung vom 28.10.2022 zum Thema Verhandlungsstrategien bei Leistungen nach § 19 SGB VIII zur Verfügung.