Positionspapier Anpassung des Landesrechts an die Neuregelungen des SGB VIII

Fachinformation - geschrieben am 31.05.2022 - 14:15

Die „Arbeitsgemeinschaft der Jugendfreizeitstätten BW e.V. (AGJF)“ und der „Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdJA)“ -beide als Mitglieder der „Landesarbeitsgemeinschaft offene Kinder- und Jugendbildung BW e.V. (LAGO)“ zusammengeschlossen- haben in den letzten Wochen einen dringenden Appell  an das Baden-Württembergische Parlament und an die Landesregierung und an die Vertreter*innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe formuliert und auf den Weg gebracht:

Es geht ihnen dabei um eine dringende gesetzliche Anpassung des Baden-Württembergischen Landesrechts der Kinder- und Jugendhilfe (LKJHG BW) an die Neuregelungen des SGB VIII / Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), um damit die strukturelle und finanzielle Absicherung und Weiterentwicklung einer vielfältigen, qualitativen und bedarfsgerechten Offenen Kinder und Jugendarbeit in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Dies auch gerade im Hinblick auf die zukünftig erhöhten Anforderungen im Rahmen der SGB VIII Reform an die KJA  hin zu einer inklusiven Ausgestaltung ihrer Angebote, zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien, zu verstärktem Kinderschutz, zu mehr Prävention vor Ort und zu mehr Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern. 

Grundlage und Bestätigung ihrer Forderung ist ein von ihnen (im Februar 2022) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Jan Kepert vom  „Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (FZKJ)“ , das zum Ziel hatte, mögliche Folgerungen und notwendige Konsequenzen für die daraus resultierenden landesrechtlichen Regelungen aufzuzeigen.

Dabei kam das Gutachten zum Schluss, dass die derzeitigen landesrechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um daraus eine rechtliche Verpflichtung der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe  bezüglich ihrer Planungs- und Finanzierungsverantwortung ableiten zu können, d.h. die Verpflichtung  genügend  qualitative Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf lokaler Ebene zur Verfügung zu stellen, finanziell abzusichern wie auch verbindlich zur Umsetzung zu bringen. Damit deckten sich die Erkenntnisse des Gutachtens mit den jahrzehntelangen Erfahrungen und Erhebungen aus der Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

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