Informationen zum Ausbau Gemeindepsychiatrischer Krisen- und Klärungsdienste

Fachinformation - geschrieben am 27.04.2022 - 17:31

Der Liga-Unterausschuss Psychiatrie führte am Mittwoch, den 13. April 2022 eine Online-Veranstaltung durch, in der Frau Ministerialrätin Rebmann und Herr Dr. Brandt, vom Referat für Psychiatrie, Sucht des Sozialministeriums Baden-Württemberg zum Vorhaben ‚Ausbau Gemeindepsychiatrischer Krisen- und Klärungsdienste in Baden-Württemberg‘ informierten. Da in Baden-Württemberg bislang eine flächendeckende, regionale, niederschwellige und zielgruppenübergreifende Krisenhilfe fehlt, plant das Sozialministerium den Ausbau o.g. Dienste. Dafür hat das Sozialministerium Haushaltsmittel beantragt, die noch vom Landtag genehmigt werden müssen.

Die Koordination und spezifische Umsetzung der gemeindepsychiatrischen Krisen- und Klärungsdienste im Rahmen der Daseinsfürsorge liegt in der Verantwortlichkeit der Stadt- und Landkreise. Aus diesem Grund müssen die Stadt- und Landkreise die Komplementärfinanzierung sicherstellen, damit die Landesförderung realisiert werden kann.

Das Sozialministerium plant einen modularen Aufbau der Förderung mit folgenden Bausteinen (weitere Informationen im Dokument als Download):

  • Modul A: Gemeindepsychiatrisch vernetzte Krisen-, Klärungs- und Vermittlungsdienste zu Regelzeiten
  • Modul B: Gemeindepsychiatrische Krisenhilfe außerhalb der Regelarbeitszeiten
  • Modul C: Stärkung der kommunalen Psychiatrieplanung zur Umsetzung.

‚Natürliche Partner‘ und ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Krisen- und Klärungsdienste sind unseres Erachtens u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den kommunalen Verantwortlichen der Stadt- und Landkreise auf, damit eine mögliche Zusammenarbeit geklärt werden kann. Da die komplementäre Finanzierung durch die Kommunen Voraussetzung ist, sollte die Kontaktaufnahme möglichst bald erfolgen, da in Kürze Haushaltsberatungen anstehen.

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