Änderung der CoronaVO für die Familienbildung und Frühe Hilfen

Fachinformation - geschrieben am 20.01.2022 - 12:15

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2  bei Angeboten der Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Frühen Hilfen ist am 17. Januar 2022 in Kraft getreten.

Neben der Änderungsfassung erhalten Sie einen Begründungstext zur Änderung, sowie eine Matrix, in der die bisherigen Regelungen und dazu gehörend die aktuellen Änderungen aufgelistet sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an die Bereichsleitung.

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