Der PARITÄTISCHER fordert Aufnahme von Kinderrechten ins Grundg

Pressemitteilung - geschrieben am 20.09.2021 - 13:30

Stuttgart 20. September 2021     Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert zum Weltkindertag (20.09.), in der nächsten Legislaturperiode die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Mit der Aufnahme werde die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Beteiligung und Förderung gestärkt und der UN Kinderrechtskonvention entsprochen, so der Verband. Im Juni 2021 war die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gescheitert, weil sich die Bundestagsfraktionen nicht auf eine gemeinsame Formulierung im Gesetzentwurf einigen konnten. 

„Die Chance, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern, wurde mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs verspielt. Das ist eine große Enttäuschung für alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Es sei höchste Zeit, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen und somit die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen gestärkt werde. „Kinder müssen per Gesetz als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden. Nur so kann gewährleistet sein, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, auch das Kindeswohl im Vordergrund steht“, so Wolfgramm weiter. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die Rechte und Interessen der Kinder nicht immer vorrangig im Fokus der Politik gestanden hätten. Kinderechte im Grundgesetz würden Politik, Behörden und Gerichte verpflichten, die Perspektive von Kindern und Jugendlichen stärker im Blick zu haben und sie sogar entsprechend ihrem Alter und Reifegrad an den Entscheidungen zu beteiligen. Damit würden Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstwirksamkeit und ihrem Entwicklungsprozess gestärkt und ein gleichberechtigtes Verhältnis der Generationen gefördert“, so Wolfgramm.

Am 5. April 1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Nach fast 30 Jahren werden die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in den Entscheidungen der Politik, Verwaltung und Rechtsprechung weiterhin unzureichend berücksichtigt. 

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