Grünes Licht für Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Familienausschuss

Fachinformation - geschrieben am 21.04.2021 - 15:45

Der Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde heute im Familienausschuss des Bundestags gebilligt und steht am 22.04.2021 auf der Tagesordnung zur 2. und 3. Lesung im Bundestag. Dort wird abschließend über den inzwischen geänderten Gesetzesentwurf beraten und abgestimmt. Findet das Gesetz im Bundestag eine Mehrheit, muss der Bundesrat es noch beschließen. Sollte dies der Fall sein, wird die notwendige Reform des SGB VIII in dieser Legislaturperiode erfolgen können.

Weitere Informationen zur Entscheidung im Familienausschuss und zu den wesentlichen Inhalten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz finden Sie hier.

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