Pro familia und PARITÄTISCHER fordern Schwangerschaftsabbruch nicht länger im Strafrecht zu regeln

Pressemitteilung - geschrieben am 08.03.2021 - 13:56

Stuttgart 08.03.2021   Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. Dieses Recht wird für Frauen in Deutschland, die ungewollt schwanger werden, bis heute durch das Strafrecht beschnitten. pro familia und der PARITÄTISCHE in Baden-Württemberg kritisieren die  bevormundende Haltung gegenüber Frauen scharf und fordern den Schwangerschaftsabbruch nicht länger im Strafrecht zu regeln. Stattdessen brauche es endlich eine Rechtsgrundlage, die sexuelle und reproduktive Rechte für Frauen gewährleiste, angefangen von der sexuellen Bildung bis zur Verhütungsberatung, dem Zugang zu passenden Verhütungsmitteln unabhängig vom eigenen Geldbeutel und Hilfen bei Kinderwunsch ebenso wie medizinisch sichere Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch. Vor 150 Jahren wurde der § 218 im Strafrecht verankert – ebenso lange währt der Widerstand dagegen. Bis heute ist der Abbruch einer Schwangerschaft rechtswidrig, auch wenn er unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Laut Statistischen Landesamt lag die die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Baden-Württemberg im Jahr 2019 bei 9260.

„Frauen können durch eine Schwangerschaft in so schwierige Konflikte geraten, dass sie den Beschluss fassen, die Schwangerschaft abzubrechen. Diese Entscheidung ist eine sehr persönliche, die eng mit der individuellen Lebenssituation zu tun hat. Jede Frau hat ein Recht darauf, das selbst zu bestimmen ohne sich dabei rechtswidrig zu verhalten“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende vom PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Nach dem Gesetz stehen die jeweiligen Bundesländer in der Verantwortung, das Versorgungsangebot für einen Schwangerschaftsabbruch flächendeckend zu sichern. Die geplante auf freiwilliger Basis erhobene Adressliste der Bundesärztekammer über spezialisierte Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen sei keine verlässliche Lösung. „Wir begrüßen es außerordentlich, dass das Land plant, dazu in Kürze eine fundierte Übersicht zu veröffentlichen. Nur so können Versorgungslücken rechtzeitig erkannt und mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden“, so Wolfgramm.

In Deutschland ist bereits die ärztliche Aufklärung über einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt: Ärzt*innen dürfen auf ihrer Homepage keine Informationen darüber veröffentlichen, nach welcher Methode Abbrüche in ihrer Praxis durchgeführt werden. Informationen, die bei jedem anderen medizinischen Eingriff zur ärztlichen Aufklärung gehören, werden im Fall des Abbruchs einer Schwangerschaft mit Werbung gleichgestellt und strafrechtlich geahndet.
Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten hat Folgen: immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen Schwangerschaftsabbrüche durch. „Der Schwangerschaftsabbruch ist als rechtswidriger Akt kein regulärer Teil der Gesundheitsversorgung“, so Ruth Weckenmann, Vorsitzende von pro familia Baden-Württemberg. „Es gibt bislang keine Versorgungsplanung. Das muss sich ändern, denn es gefährdet die Gesundheit der Frauen.“

Die Verbände wehren sich gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und fordern die Rechte der Frauen besonders auch mit Blick auf Gewissensentscheidungen zu respektieren.

 

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