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Gesetzesentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) im Bundeskabinett beschlossen

Der Gesetzesentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurde am 20.01.2021 im Bundeskabinett beschlossen. Das dritte Digitalisierungsgesetz der Bundesregierung sieht die Erstattung digitaler Anwendungen in der Pflege, den Ausbau der Telemedizin, Verbesserungen in der Telematikinfrastruktur, sowie die Bündelung verlässlicher Gesundheitsinformationen vor.

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