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Aufklärung Coronaimpfung

Über das Ministerium für Soziales und Integration (MSI) erreichte uns ein Hinweis zur Haftung bezüglich der Aufklärung von Bewohner*innen, welchen wir Ihnen hier im Originaltext zur Kenntnis geben möchten. Hintergrund ist ein Schreiben mit dem Titel "Ordnungsgemäße Impfaufklärung" der Organisation "Corona Ausschuss.de" . Das Schreiben wurde an einige Einrichtungen in Baden-Württemberg versendet. Bitte beachten Sie, dass die Aufklärung der Bewohner*innen eine ärztliche Tätigkeit ist, welches auch im Handlungsleitfaden Impfung vom 30.12.2020 im Kapitel 2.2 (Seite 10) wie folgt fixiert ist: "Die Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigten als Voraussetzung für die Einwilligung in die Impfung ist eine ärztliche Aufgabe, die nicht von den Beschäftigten in den Einrichtungen übernommen werden kann."

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