FAQ des BMF zu Corona und Steuern

Fachinformation - geschrieben am 26.06.2020 - 08:50

FAQ des BMF zu Corona und Steuern, Stand 5. Juni 2020

Anliegend erhalten Sie zur Kenntnis und Information die FAQ des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Thema "Corona und Steuern" mit Stand vom 5. Juni 2020. Bitte beachten Sie, dass die FAQ laufend überarbeitet werden. Sobald das Corona-Steuerhilfegesetz I und II (unten) in Kraft tritt, wird eine Überarbeitung erforderlich werden.
 

Die aktuellen FAQs finden Sie auf der Seite des BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html?cms_pk_kwd=06.04.2020_FAQ+Corona+Steuern+&cms_pk_campaign=Newsletter-06.04.2020

Pflegebonus: Die FAQ beantworten auch steuerrechtliche Fragen in Bezug auf den Pflegebonus.

 

Weitere Informationen zu Corona und Steuer:

Erstes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)

Inhalt war u. a. die Besteuerung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes. Mittlerweile hat der Bundesrat am 5. Juni 2020 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zugestimmt. Gleichwohl ist das Gesetz bislang nicht im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und damit noch nicht in Kraft. Auf der Seite des Bundesrates finden Sie die maßgeblichen Inhalte https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/990/990-pk.html#top-35 und Drucksachen des Gesetzgebungsverfahrens: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0290-20

Pflege-Bonus: Der (neue) Gesetzesentwurf enthält u. a. eine gesetzliche Klarstellung der Einkommenssteuerfreiheit der Corona-bedingten Sondervergünstigungen an die Beschäftigten wie z. B. der Corona-Prämie in der Pflege. Dazu wird der § 3 EStG um die Nr. 11a erweitert. Scheinbar war die Steuerfreiheit aufgrund der geltenden Rechtlage mehrfach in Frage gestellt worden. Noch immer gibt es teilweise Bedenken: https://zeitung.faz.net/faz/wirtschaft/2020-06-22/f861c4552587c6018543caf33bbadffe/?GEPC=s5
Über Neuigkeiten in dieser Angelegenheit werden wir Sie informiert halten. Da aber alle Bundesministerien die Einkommenssteuerfreiheit dieser Vergünstigungen wollen, rechnen wir fest damit, dass zeitnah eine rechtssichere Lösung gefunden wird.  

2. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

In Umsetzung des Konjunkturpaketes hat das Bundeskabinett am 12. Juni 2020 den Gesetzesentwurf für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Der Bundesrat befasst sich in einer Sondersitzung am 29. Juni 2020 abschließend mit der Angelegenheit, sofern der Bundestag das Gesetz wie geplant am Vormittag desselben Tages in 2./3. Lesung verabschiedet. Dies hat das Ziel, dass die Mehrwertsteuerabsenkung - wie geplant - zum 1. Juli in Kraft treten kann: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/991/991-pk.html?nn=4352766#top-1a  
Die bisherigen Drucksachen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0329-20

Der Gesetzesentwurfs betrifft u. a.:
– die befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze
– den Kinder(geld)bonus von 300 Euro.
– den befristeten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende  
– Änderungen beim Verlustrücktrag für 2020 und 2021 (u. a. Finanzwirksamkeit des Verlustrücktrags für 2020 mit der Steuererklärung 2019)
– Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
– Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen
– mehrere Änderungen im Einkommenssteuergesetz
– Erhöhung des Freibetrags für die Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer

Quelle: Fachinformation Paritätischer Gesamtverband vom 25.06.2020

FAQ Corona und Steuern vom 05.06.2020

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