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25.06.2020 - Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ab 01.07.2020 veröffentlicht

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege wurde am 25.06.2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.

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