Weitere Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Fachinformation - geschrieben am 15.06.2020 - 15:15

Die Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit schreitet vor an. Die Neuerungen der CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zum 15.06. umfassen im Wesentlichen:

  • Der Katalog an zugelassenen Angeboten in § 1 der VO wird um Angebote im öffentlichen Raum sowie mehrtägige Angebote mit Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten erweitert.
  • Nach § 1 Abs. 3 gilt für den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten die Verordnung für Beherbergungsbetriebe.
  • Die zugelassene Höchstanzahl von Beteiligten an Angeboten im § 3 Abs. 1 wird auf 10 Personen im öffentlichen Raum und auf 20 Personen außerhalb des öffentlichen Raums erweitert.
  • Nach § 3 Abs. 5 muss bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit die Belegung der Übernachtungsräume über den Zeitraum des Angebots möglichst gleichbleiben.

Aus den zusätzlichen Empfehlungen  zum Planungsrahmen ist zudem zu entnehmen, dass eine Erweiterung der Gruppengröße bis zu den Sommerferien vorgesehen ist: „Es ist geplant, in mehreren Schritten die Beteiligtenzahl pro Angebot durch Änderung von § 3 Absatz 1 der CoronaVO Angebote KJA/JSA zu erhöhen. Als letzte Ausbaustufe mit Gültigkeit für die Zeit der Sommerferien in Baden-Württemberg soll die Beteiligtenzahl auf bis zu 100 Personen (Teilnehmende und Betreuende zusammengezählt) pro Angebot festgelegt werden. Eine entsprechende Umsetzung in der Verordnung ist für Mitte Juli geplant.“

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