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Verordnung für Tests auf das Coronavirus in Kraft getreten

Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermöglicht es dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sofern der Bundestag nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat,  per Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Versicherte Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das…

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