10.06.2020 - CoronaVO ab 10.06.2020

Fachinformation - geschrieben am 10.06.2020 - 08:26

Gestern Nachmittag hat die Landesregierung die CoronaVO in der ab dem 10. Juni 2020 geltenden Fassung verkündet.

Wie Sie § 6 der CoronaVO entnehmen können, gilt die Ermächtigungsgrundlage für die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen des Sozialministeriums bis mindestens zum 1. Juli 2020. Entsprechend gilt die auf dieser Ermächtigungsgrundlage fußende CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuell gültigen Fassung auch über den 15.06. hinaus solange, bis etwaige in der Task Force Langzeitpflege beschlossene Änderungen in die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden. Über etwaige Änderungen werden Sie nach der nächsten Sitzung der Task Force Langzeitpflege rechtzeitig informieren.

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