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Neue Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs (gültig ab 18.05.2020)

Das Kultusministerium hat heute eine neue „Verordnung über die Wiederaufnahme der Schulbetriebs“ veröffentlicht. Diese wird ab dem 18.05.2020 gelten. Die bisherige Verordnung vom 29.04.2020 verliert dadurch Ihre Gültigkeit. In der Verordnung wird geregelt, dass ab dem 18.05.2020 Präsenzunterricht in der Klassenstufe 4 in der Grundschule sowie in den entsprechenden Klassen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stattfinden soll.

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