Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert Direkthilfen für armutsgefährdete Familien im Land

Pressemitteilung - geschrieben am 14.05.2020 - 14:30

Stuttgart 14.05.2020   Die Corona-Krise trifft armutsgefährdete Familien in Baden-Württemberg besonders hart. Steigende Lebensmittelpreise, Mehrausgaben für notwendige Schutzkleidung und Hygieneartikel und der Wegfall kostenloser Essensangebote an Schulen und in Kitas bringen diese Familien in Existenznot, erklärt der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg anlässlich des Internationalen Tags der Familie (15.05.). Besonders betroffen seien Einelternfamilien, kinderreiche Familien und Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind. Der Verband fordert einen temporären Zuschlag zur Familienerholung vom Land sowie die sofortige Einführung einer Kindergrundsicherung.

„Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation von einkommensschwachen Familien weiter verschlechtert. Die Corona-bedingte Schließung der Schulen und Kitas verschärft bereits bestehende Probleme wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungsungerechtigkeiten bei Kindern und Jugendlichen sowie soziale Ausgrenzung zusätzlich“, betont Feray Şahin, Bereichsleitung Familie, Kinder und Migration beim PRAITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Die in vielen Branchen eingeführte Kurzarbeit verstärke die prekäre finanzielle Lage, so dass zu erwarten sei, dass nach der Krise die Zahl der von Armut betroffenen Familien und Kinder weiter steige, so Şahin. „Dem müssen wir jetzt mit der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbeugen, die an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt ist und Bildung und Teilhabe umfasst“, so Şahin weiter. Im Gegenzug könnten Kinderfreibeträge, Kindergeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.

Der Verband fordert vom Land den Wiedereinstieg in die Förderung der Familienerholung. „Einkommensschwache Familien können sich in Corona-Zeiten weniger denn je einen Urlaub leisten“, erklärt Şahin. „Diese Familien verdienen einen Sonderzuschlag zur Familienerholung. Die gemeinsame Zeit fern der oft beengten Wohnverhältnisse, finanziellen Not und zusätzlichen Belastungen stärkt den Familienzusammenhalt und fördert nicht nur das harmonische Miteinander, sondern auch die Gesundheit der Familien und Kinder“, so Şahin. In Baden-Württemberg werden seit 2005 keine Landeszuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen mehr bereit gestellt.

 

 

 

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