05.05.2020 - Umgang mit der Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege und der Bildung von Notgruppen

Fachinformation - geschrieben am 14.05.2020 - 09:20

Das Ministerium für Soziales und Integration hat ein Schreiben zum Umgang mit der Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege und der Bildung von Notgruppen nach der CoronaVO § 71 SGB XI; Umgang mit der Einstellung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Initiativen des Ehrenamtes und Angeboten der Selbsthilfe nach §§ 45a ff. SGB XI als Gruppenangebote nach § 6 Abs.7 CoronaVO versendet.

Im Kern geht es in dem Schreiben, die bereits seit Beginn an bestehende Möglichkeit der Notbetreuung in der Tages- und Nachtpflege, zu Nutzen um pflegende Angehörige zu entlasten oder die häusliche Pflegesituation zu sichern.

Darüber hinaus enthält das Schreiben auch Hinweise bezüglich der "Neukonzeptionierung" von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, bspw. durch telefonische Leistungserbringung.

Das Schreiben können Sie dem Anhang entnehmen.

 

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