Täterarbeit bei häuslicher Gewalt - Täterarbeit ist Opferschutz! Täterarbeit darf kein Randthema bleiben.

Rund ein Drittel aller Frauen in Deutschland wurden schon einmal Opfer von Beziehungsgewalt. Aber auch Männer sind in Beziehungen Gewalt ausgesetzt. Jede Art von häuslicher Gewalt ist ein Verstoß gegen das Recht des Menschen auf seine körperliche und seelische Unversehrtheit. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, darf als Problem weder verschwiegen noch bagatellisiert werden und kommt in allen Einkommens-, Bildungs- und Altersschichten vor. Häusliche Gewalt entsteht nicht immer aus einer eindeutigen Situation heraus. Sie ist vielmehr Ausdruck eines kontinuierlichen und stetigen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter und Opfer.

Ohne Frage braucht es in diesem Zusammenhang den Ausbau und die auskömmliche Finanzierung von Frauenunterstützungsangeboten. Gleichzeitig muss aber ebenso die Arbeit mit den Tätern und Tatgeneigten in Baden-Württemberg installiert werden. Gewaltausübenden wird in diesen Programmen unmissverständlich das sofortige Ende der Gewalt abverlangt, die Arbeit erfolgt gewaltzentriert mit dem Ziel der Verhaltensänderung. So verstanden ist Täterarbeit ein Baustein der gesellschaftlichen Intervention gegenüber Partnergewalt. In Baden-Württemberg  fehlt es an flächendeckendenden qualifizierten Angeboten, die an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. angelehnt sind. Täter haben also selbst, wenn Sie wollen oft keine Chance an einem qualifizierten Angebot vor Ort teilzunehmen. Für die Mitarbeitenden unserer Mitgliedsorganisationen im Bereich Gewaltprävention ist das eine unbefriedigende Situation.

Um eine gute Qualität von Täterarbeit im Sinne der oben genannten Standards gewährleisten zu können, brauchen wir u.a. eine adäquate Finanzierung.

  • Täterarbeit erfordert eine ausreichende Qualifizierung der Fachkräfte, ein Mindestmaß an Empathie, professioneller Distanz und institutionellen Rahmenbedingungen sowie eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit.
  • Täterarbeit darf nicht isoliert stattfinden. Sie benötigt verbindliche Interventionsstrukturen gegen häusliche Gewalt, die von Seiten der Täterarbeit aktiv mitgestaltet werden müssen.
  • Für Täter und Tatgeneigte sollte es möglich sein, zeitnah und vertraulich adäquate Behandlungsangebote zu finden
  • Täterarbeit ist der beste Opferschutz

Wir brauchen einen Paten! Wer unterstützt uns ideell und finanziell, um folgende Schritte zu realisieren?

  1. Entwicklung eines Konzeptes zur flächendeckenden Umsetzung der Täterarbeit in Baden-Württemberg
  2. Weiterqualifizierung der Fachkräfte[1] zum Thema  „häusliche Gewalt“
  3. Aufbau, Umsetzung und Evaluation der Täterarbeit vor Ort, auch in ländlichen Regionen (Modellprojekte)
  4. Verstetigung der Projekte

[1] Viele Mitgliedsvereine im Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg sind Mitglied in der Qualitätsgemeinschaft Anti-Gewalt-Konzepte. Die Mitarbeitenden haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Tätern (Straßengewalt) und verfügen über eine entsprechende Zusatzqualifikation als Anti-Gewalt-Trainer*in bzw. als Anti-Aggressivitäts-Trainer*in (AAT®) / Coolness-Trainer*in (CT®)

Wer sind wir?

Das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V., dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege sowie dem Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, die im Zusammenschluss das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR bilden. Die 46 angeschlossenen Mitgliedsvereine der Dachverbände sind in der Straffälligenhilfe engagiert. Durch diese Struktur kann in Baden-Württemberg eine landesweite Umsetzung des Projekts sichergestellt werden.

Die Angebote des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg sind umfassend: Wohnangebote für Haftentlassene, Projekte im Rahmen des Übergangsmanagements, ein Projekt für Kinder die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, Anlauf- und Beratungsstellen, Angebote zur Gewaltprävention und zum Opferschutz, die Schuldnerberatung in Haft oder auch die flächendeckende Umsetzung der gemeinnützigen Arbeit zur Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen in Baden Württemberg.

 

 

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