Aktuelle Informationen zum Thema COVID-19 / Coronavirus (Stand 13.03.2020)

Fachinformation - geschrieben am 13.03.2020 - 11:03

Auf Einladung des BMG fand am 10.03.2020 eine weitere Besprechung mit Vertretern der Pflegeverbände statt. Zudem wurden zwischenzeitlich u.a. Anpassungen der RKI-Empfehlungen vorgenommen und vorübergehend die Regelungen zu telefonischen Krankschreibungen geändert.

Diese Information enthält fachübergreifend weitere und zusätzliche Informationen und Hinweise.

 

Inhalt:

 

1. Erkenntnisse aus dem Gespräch im BMG mit Vertretern der Pflegeverbände vom 10.03.2020:

Ziel des Gespräches war die Erörterung, welche Maßnahmen bezüglich der Eindämmung der Infektionen durch COVID-19 erforderlich sind, um gerade auch die vulnerable Gruppe pflegebedürftiger Menschen zu schützen.

Sachstand der Pandemiepläne:

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 10.03.2020 Gemeinden und Krankenhäuser in Deutschland aufgefordert, wegen des Coronavirus ihre Krisenpläne zu aktivieren. Vor dem Hintergrund hat sich das BMG über den Stand der Umsetzung der Pandemiepläne in vollstationären Einrichtungen informiert. Unseres Erachtens seien diesbezüglich die Träger bundesweit gut informiert und haben mittlerweile angepasste Pandemiepläne oder sind noch dabei diese an die letzten Ergänzungen des Nationalen Pandemieplans anzupassen. Ohnehin wäre mittlerweile eine Phase erreicht, in der so genannte „Krisenstäbe“ eingerichtet wären und die Bedarfe an Schutzausrüstung usw. erhoben werden.

Die Pandemiepläne der vollstationären Einrichtungen erstrecken sich in der Hauptsache auf die Versorgung im Haus. Deswegen wurde im Gegenzug seitens der Pflegeverbände die Zusammenarbeit der zuständigen Ämter vor Ort mit den Pflegeeinrichtungen hinterfragt. Derzeit sei nicht überall sichergestellt, dass durchgehend Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Insgesamt ist der Eindruck, dass auf der kommunalen Ebene Notfallpläne fehlen. Es muss schnell geklärt werden, welche Mechanismen greifen, wenn ein Träger meldet, dass die Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Zudem Bedarf es an Koordination in Bezug auf Fragestellungen zur Einschränkung der Leistungen und des einsetzbaren Personals / Vertragsrecht mit den Pflegekassenverbänden und seitens der Heimaufsicht hinsichtlich des Ordnungsrechts und WBVG.

Das BMG versucht sich zu diesen Themenfeldern trotz der föderalen Strukturen entsprechend einzubringen. Es wird weitere Gespräche mit den Kassenverbänden geben. Eine weitere Möglichkeit wir darin gesehen, über die GMK zu Ergebnissen zu kommen.

Ambulante Pflegedienste sollten ebenfalls Notfallpläne aufstellen. Es kann empfohlen werden, dass eine Übersicht erstellt wird, aus der hervorgeht, welcher Pflegebedürftige / welcher Patient unter Berücksichtigung des vorhandenen oder nicht vorhandenen familiären Kontextes im Krisenfall versorgt werden muss. Alleinlebende Menschen sind hier besonders in den Blick zu nehmen. Direkte Kontakte zu Angehörigen müssen auch jetzt schon in der Häuslichkeit weitestgehend vermieden werden. Die Frage, ob es im häuslichen Setting einer Schutzkleidung bedarf, muss entsprechend im Einzelfall entschieden werden. Eine generelle Empfehlung, dass nur noch mit Schutzkleidung ambulant versorgt werden soll, existiert noch nicht.

Hinsichtlich der Gruppe der pflegenden Angehörigen wurde seitens der Pflegeverbände darauf verwiesen, dass derzeit für diese Personen – insbesondere Pflegekassenseitig – keine speziellen Informationen vorhanden sind. Sollten pflegende Angehörige ausfallen, muss in den Notfallplänen der kommunalen Gesundheitsämter berücksichtigt werden, welche Mechanismen greifen. Pflegedienste können ihren Beratungsbesuchskunden nach § 37.3 SGB XI von sich aus Informationen zukommen lassen und ggf. Unterstützung anbieten.

Vorsorge:

Stationäre Pflegeeinrichtungen haben derzeitig noch eine gute Ausgangsposition, um durch Reduktion des Publikumsverkehrs und Verkehr durch andere externe Dienstleister wie z. B. Lieferanten Risiken für die Bewohner zu minimieren. Zwischenzeitlich werden viele Träger Aushänge und Informationsmöglichkeiten schon genutzt haben, um bspw. Besuche einzuschränken. Im Falle eines Besuches soll ein Mindestabstand von 2 m eingehalten und auch direkter Kontakt zum Personal vermieden werden. Bisher überwiegt der Eindruck, dass Angehörige etc. mit sehr viel Vernunft auf die Empfehlungen reagieren. Die Aussprache eines generellen vorsorglichen Besuchsstopps durch den Träger erscheint schwierig. Letztlich können dies die örtlichen Gesundheitsämter durchsetzen.

Auf den Prüfstand – sofern noch nicht geschehen – gehört daneben die Erbringung anderer Dienstleistungen, wie Reinigung, Physio- und Ergotherapie, Caterer, Lieferanten etc. Hier sind u.a. die direkten Kontakte, soweit es geht, einzuschränken. Lieferungen sollten vor dem Gebäude „abgeholt“ werden. Auch Gruppenangebote sollten hinsichtlich Kontaktreduktion überprüft werden.

Für die ambulante Versorgung liegt beispielhaft ein Schreiben des Gesundheitsamtes aus dem Kreis Steinfurt vor, welches dieser Fachinformation beiliegt.

Das BMG regt beim RKI an, zu den Punkten der Vorsorge weitere spezifische Empfehlungen auszusprechen.

Schutzausstattung:

Die Länder sind beauftragt worden, die Bedarfe in den einschlägigen Einrichtungen abzufragen und aufzulisten. Es wurde herausgearbeitet, dass diese Abfragen offensichtlich nicht in allen Ländern auch die Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe usw. erreicht haben. Daher bitten wir Sie um Rückmeldung, wenn bisher keine vom Land koordinierte Abfrage in der Pflege stattgefunden hat. Im Anhang finden Sie exemplarisch eine Abfrageliste aus dem Saarland. Diese Listen sehen in anderen Ländern teilweise anders aus. Ferner sind im zweiten Schritt die Länder mit der Verteilung des Materials beauftragt worden. Konkrete Informationen zur Distribution und zur ggf. notwendigen Einbindung der Verbände folgen noch bzw. müssen noch geklärt werden. Hinsichtlich der Menge der bereits vom Bund beschafften Materialien konnten noch keine konkreten Hinweise gegeben werden. Auch in zeitlicher Hinsicht konnte zu unserem Bedauern kein konkreter Fahrplan genannt werden. Die Pflegeverbände haben sehr deutlich gemacht, dass erste Einrichtungen auch ohne direkte Coronafälle, aber wegen der herkömmlichen Fälle und ggf. wg. besonders schutzbedürftiger Bewohner, die derzeit eine respiratorische Erkrankung haben, bereites ab dieser Woche mit der Versorgung Schwierigkeiten bekommen werden. In der kommenden Woche werden viele Einrichtungen dazukommen. Die Arbeitgeber könnten ihre Mitarbeiter schließlich nicht zwingen, ohne Schutzausstattung zu versorgen. Die Lage ist hochgradig dynamisch und es werde alles getan um Engpässe zu überwinden. Berücksichtigt werden muss, dass diverse Bundesländer bereits mit eigenen Beschaffungsvorgängen befasst sind und eine Verteilung von Masken initiiert haben. In Notfällen gäbe es ggf. noch Bestände der örtlichen Gesundheitsämter. Derweil müssen zwingend die ressourcenschonenden Empfehlungen zum Einsatz des Materials berücksichtigt werden. An weiteren Empfehlungen, wie gerade bei Kitteln usw. mit wiederaufbereitenden Maßnahmen der mehrfache Gebrauch sichergestellt werden kann, soll gearbeitet werden.

Quarantäneregelungen von Kontaktpersonen:

Die ursprünglichen Quarantäneregelungen von Kontaktpersonen gerade im Bereich des medizinischen Personals und in der Pflege haben zu vielen Rückfragen und zur Einsicht geführt, dass die Versorgung sehr schnell nicht mehr aufrechterhalten werden kann, wenn jede Person im undifferenzierten erweiterten Kontaktkreis grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne bleiben soll. Es gelten nunmehr sehr differenzierte Regelungen des RKI, die wir im Anhang nochmal zusammengefasst haben. Das RKI unterteilt Kontaktpersonen - je nach ihrem Infektionsrisiko - in drei Kategorien und empfiehlt für jede Kategorie ein spezifisches Vorgehen. So können Kontaktpersonen, der Kategorie II bei Anwendung einer entsprechenden Schutzausrüstung und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt auch in der Pflege eingesetzt werden.

Zusätzlich gibt es vom RKI eine so genannte Liste für die Kontaktpersonenerfassung, die im Rahmen des Kontaktpersonenmanagements geführt werden sollte. Von einem Ausdruck der Datei wird aufgrund des Formats abgeraten:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Kontaktpersonenliste.html

Weitere Themen:

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation wird seitens der Pflegeverbände weiterer Gesprächsbedarf angekündigt. So kommen bspw.

Tagespflegeeinrichtungen, die vorrübergehend schließen oder die erhebliche Absagen ereilen, schnell in Schwierigkeiten.

Die Regelungen der KBV und des GKV zu den tel. Krankschreibungen werden von den Pflegeverbänden teilweise scharf kritisiert. Die Arbeitgeber fürchten, dass es auch bei unbegründeten Fällen einen Anstieg der Personalausfälle gibt. Das unlösbare Folgeproblem und ggf. auch die finanziellen Folgen werden den Trägern aufgebürdet. Das BMG teilt mit, dass es eine vorübergehende Maßnahme sei. Die genannten Probleme können nachvollzogen werden, aber angesichts der allgemeinen Lage und der Wichtigkeit der Verlangsamung der Infektionsketten wird keine Abkehr oder Änderung in Erwägung gezogen.

Um von den tatsächlich aufgetretenen Fällen in der pflegerischen Versorgung zu lernen, sollen die Erfahrungen von betroffenen Einrichtungen gesammelt und ausgewertet werden.

2. Anpassungen der RKI-Empfehlungen

Das RKI hat "Informationen und Hilfestellungen zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf"

veröffentlicht hat. Darin sind auch spezifische "Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Alten- und Altenpflegeheimen"

enthalten.

Sie finden die für alle einschlägigen Einrichtungen (nicht nur Altenpflegeinrichtungen) wichtigen Informationen unter folgendem Link:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Darin heißt es speziell für Alten- und Altenpflegeheime:  Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften  Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden.

Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) anbringen, dass sie das   Altenheim nicht aufsuchen sollen, wenn sie eine akute   Atemwegserkrankung haben.

Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben. Bei neu aufgenommenen Bewohnern sollte der Gesundheitsstatus erhoben      werden, Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften  Erkrankungen sind möglichst zu isolieren (s. unten).

Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten nach Möglichkeit isoliert werden. Wenn sie ihren   Wohnbereich verlassen müssen, sollten sie einen Mund-Nasenschutz  aufsetzen (sofern tolerierbar). enerelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner und deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner zu schützen. Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen  Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt  werden.

In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet      werden. Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar  vor den Wohnbereichen platziert werden.  Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich  vor der Tür aufgestellt werden.  Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte  eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19  verdächtige Erkrankung erfolgen.

Es liegt mittlerweile auch eine Corona-bezogene Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan vor. Dieser liegt der Fachinformation bei. Er hat Relevanz u.a. für die pflegerische Versorgung. Die Ergänzung fasst die bisher erstellten und an die aktuelle Lage angepassten spezifischen Empfehlungen, Handreichungen und Vorbereitungen zusammen. Gleichzeitig soll ein Ausblick auf weiteren Handlungsbedarf gegeben werden, falls sich die Situation in Deutschland und in anderen Ländern zu einer Pandemie, also einer weltweiten Epidemie mit Erkrankungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, weiterentwickeln sollte. Das vorliegende Dokument wird fortlaufend überarbeitet.

Daneben gibt es Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten sowie ein Dokument zur Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2, welche hier beiliegen. Das Dokument zur Kontaktpersonenverfolgung korrespondiert insoweit mit den getroffenen Aussagen zu den Quarantäneregelungen von Kontaktpersonen zu Ziffer 1 dieser Fachinformation.

 

3. Vorrübergehende Regelungen zu telefonischen Krankschreibungen

Am 09.03.2020 haben sich KBV und GKV darauf geeinigt, dass Krankmeldungen mit AU-Bescheinigung ab sofort für Personen mit Erkältungssymptomen ohne Aufsuchen der Arztpraxis und nach telefonischer Anamnese für bis zu 7 Tagen ausgestellt werden können.

Voraussetzungen sind:

  • kein Kontakt zu einem Corona-Infizierten (also keine Fälle von   "begründetem Verdacht", der getestet werden muss).
  • leichter Verlauf von Erkrankungen der oberen Atemwege
  • kein Kontakt zu Personen aus Gebieten mit vielen Covid-19-Fällen

Die Regelung ist zunächst auf 4 Wochen begrenzt. Die Information wurde im KBV-Newsletter veröffentlicht und findet sich unter folgendem Link:

https://www.kbv.de/html/1150_44759.php

Es gibt an der Regelung bereits Kritik, die – wie unter Ziffer 1 nachgelesen werden kann – bereits an das BMG herangetragen wurde.

4. Auswirkungen auf medizinische Rehabilitationseinrichtungen

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf medizinische Rehabilitationseinrichtungen. Sie stehen vor großen Herausforderungen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Rehabilitanden im Zuge des Corona-Virus deutlich einbrechen wird und es zu wirtschaftlichen Risiken der Rehabilitationseinrichtungen kommen kann. Die Thematik ist bereits mehrfach in die Gesprächsrunden im BMG eingebracht worden. Auch die Deutsche Rentenversicherung ist bereits zu Gesprächen aufgerufen worden.

Unterdes liegt von der Deutschen Rentenversicherung das beigefügte Schreiben zum Umgang mit Corona-Fällen vor.

5. Weiteres

Es liegt eine Erklärung zum Coronavirus in leichter Sprache vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vor. Zusätzlich gibt es einige Webseiten mit Erklärungen in leichter Sprache. Einige Beispiele:

Bonn:

https://www.bonn.de/microsite/leichte-sprache/aktuelles/inhaltsseiten/corona-virus.php

Essen:

https://www.essen.de/gesundheit/essen_de_basisvorlage_zweispaltig_25.de.html

Freiburg (weiter unten auf der Website):

https://www.freiburg.de/pb/1501604.html

Hamburg:

https://www.hamburg.de/hamburg-barrierefrei/leichte-sprache/service/13628202/ls-virusinfektion/

Hannover:

https://www.hannover.de/Leichte-Sprache/Nachrichten-und-Veranstaltungen/Nachrichten/Das-Corona%E2%88%99virus

Sachsen:

https://www.mdr.de/nachrichten-leicht/zehn-menschen-in-sachsen-haben-corona-virus-100.html

Die Handreichung des Paritätischen zu arbeitsrechtlichen Fragen wurde mit Stand 11.03.2020 überarbeitet, heißt jetzt „Rechtliche Fragen und Hinweise zu COVID-19“ und kann in einer separaten Fachinformation eingesehen werden.

Darin befinden sich u.a. Hinweise zu den Fragen der Versorgung und zur Kurzarbeit (vgl. https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/neue-infor….

Zuletzt möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf das Thema Arzneimittelknappheit lenken. Die Lieferengpässe in der jüngeren Vergangenheit nehmen durch die Corona-Pandemie zu. Um die Situation entsprechend aufzubereiten möchten wir Sie um Mithilfe bitten, indem Sie an altenhilfe@paritaet.org und an gesundheit@paritaet.org tatsächliche Engpässe mitteilen, auch in Bezug auf konkrete Arzneimittel bzw. Arzneimittelgruppen. Vielen Dank im Voraus.

(See attached file: 2020_coronavirus-leichte-sprache.pdf)(See attached

file: Corona; Schreiben an Ambulante Pflegedienste.pdf)(See attached file:

Deutsche Rentenversicherung RS_Nr_09_2020.pdf)(See attached file:

Ergaenzung_Pandemieplan_Covid.pdf)(See attached file: Länderabfrage zentrale Bestellung persönliche Schutzausrüstung_6 Monatsb.._ (003).docx) (See attached file: RKI Neuartiges_Coronavirus_Aktualisierungen_amb

Management.pdf)(See attached file: RKI

Neuartiges_Coronavirus_Aktualisierungen_Kontaktpersonennachverfolgung.pdf)

(See attached file: RKI Neuartiges_Coronavirus_Neue_Empfehlungen gefährdete Personengruppen.pdf)(See attached file: Überischt zu

Kontaktpersonen_Quarantäneregelungen.docx)

 

Weitere Aktualisierung vom heutigen Tage (13.03.2020):

Ergänzend zu den bereits genannten Punkten sei noch auf Folgendes von Thorsten Mittag, Referent Altenhilfe und Pflege, Gesamtverband, hingewiesen:

Personal und Prüfungen: Das BMG führte dazu aus, dass aus deren Sicht keine Probleme zu erwarten seien, weil die Nichteinhaltung vereinbarter Personalmengen bei vorübergehender Unterschreitung bereits rechtlich geregelt sei. Man werde dazu jedoch mit den Pflegekassen sprechen. Ob und inwieweit MDK-Prüfungen vorübergehend ausgesetzt werden können, nimmt das BMG mit in die Gespräche.

Ambulante Versorgung: Von Seiten des BMG wird im Hinblick auf den Notfallplan auch eine Vernetzung mit anderen Pflegediensten in der Region angeregt. Zeitnah soll eine weitere Sitzung speziell zum ambulanten Bereich anberaumt werden.

Schutzausstattung: Es ist wichtig nochmal darauf hinzuweisen, dass mit aller Deutlichkeit gefordert wurde, die Pflegeeinrichtungen gleichwertig zu den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Versorgung mit Schutzausrüstung in den Blick zu nehmen und zu berücksichtigen. Es gibt seitens des BMG hierzu auch kein Akzeptanzproblem. Unsere Bitte war, dass sich dies auch in der medialen Berichterstattung wiederfinden lassen muss, weil wir nach jeder diesbezüglichen Meldung viele unnötige Nachfragen erhalten. Ergänzend zur unten stehenden Information noch Folgendes: Lt. BMG stünde bei der Schutzausrüstung gegenwärtig die Beschaffung von Schutzmasken im Vordergrund. Es ist wohl auch ein gewisser Umfang bereits beschafft worden. Darüber hinaus geht das BMG selber davon aus, dass es trotz aller Bemühungen zu Engpässen in der Versorgung mit Schutzmaterial kommt, da die Nachfrage derzeit weltweit größer ist als die Produktion und Vorräte hergeben.

Dann ist gestern Abend vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein Erlass veröffentlicht worden, mit Hinweisen und Anordnungen zur Infektionsprävention in ambulanten und stationären Einrichtungen gemäß IfSG und der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung und dem Umgang mit den Regelungen des WTG beim Eintritt besonderer Situationen. Der Erlass liegt zur Information bei.
 

Quelle: Paritätischer Gesamtverband, Fachinformationen vom 13.03.2020

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Weitere Informationen vom 13.03.2020

Bund Länder Beschlüsse vom 12.3.2020 zum Umgang mit dem     Coronavirus                                                

Am 12.3.2020 fand eine Besprechung zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt. Dabei wurden mit Blick auf den Coronavirus mehrere Beschlüsse gefasst.

Inhalt:

Gemäß einem Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Besprechung wurde mit Blick auf das Coronavirus beschlossen, dass:

- ab Montag alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden.

Hierfür sollen die Krankenhäuser durch die Krankenkassen entschädigt werden. Außerdem wird es einen Bonus für jedes Intensivbett geben, dass zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird.

- die Krankenhäuser sind aufgefordert ihre Personalplanung so zu gestalten, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beamtmungsbetten gestärkt wird.

- Bund und Länder verstärken ihre Bemühen besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen aufzuklären.

- hierzu gehören Konzepte für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.

- Zur Verlangsamung der Ausbreitung werden verstärkte Maßnahmen ergriffen.

Dazu zählt die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie ein Verzicht auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern. Die Verschiebung des Semesterbeginns, vorübergehende Schließung von Kindergärten und Schulen, etwa durch ein verlängertes Vorziehen der Osterferien ist eine weitere Option. Die Entscheidung hierzu liegt bei den Ländern.

Zusätzlich hat uns die Information erreicht, dass Jens Spahn sich heute noch mit einem Schreiben an alle Krankenhäuser wenden wird

Quelle: Paritätischer Gesamtverband, Fachinformationen vom 13.03.2020

Deutsche Rentenversicherung 9 2020
Ergänzung Pandemieplan
RKI Aktualisierung Kontaktpersonennachverfolgung
RKI Neue Empfehlung gefährdete Personengruppen
Erlass Corona
Besprechung Bundesregierung
Ansprechperson

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