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Umsetzung Übergangsvereinbarung - Mehrbedarfe Grundsicherung

Wir möchten Ihnen das Schreiben des KVJS vom 2. Dezember 2019 zu Ihrer Information bereitstellen. Wie dort ausgeführt, steht dem Leistungserbringer der Barbetrag und die Bekleidungspauschale Stand 2019 im Rahmen der budgetneutralen Umstellung zu. Der Rechenweg für das Gesamtentgelt ergibt sich aus § 6 Abs. 11 der Übergangsvereinbarung. Abgezogen vom Gesamtentgelt wird der Regelsatz Regelbedarfsstufe 2, Stand 2019. D.h. der Eingliederungshilfesatz 2019 steht der Einrichtung zu und ist vom…

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