Umsetzung konkret - gewusst wie!

Publikation - geschrieben am 01.01.2020 - 11:29

Am 1. Januar 2020 tritt der bislang weitreichendste Reformschritt des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: die Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch XII und Einfügung als Teil 2 in das Sozialgesetzbuch IX. Die damit verbundene Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen wirft zahlreiche Umsetzungsfragen auf, insbesondere für die Leistungserbringer der verschiedenen Wohnformen in der Eingliederungshilfe.

Die nun vorliegende Handreichung soll dabei für Sie eine Hilfe sein. Die Ausführungen richten sich im Wesentlichen an  Träger von Wohneinrichtungen, die bisher als stationäre Einrichtungen bezeichnet wurden.

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken