Wirkungen und Nebenwirkungen des Bundesteilhabegesetzes

Publikation - geschrieben am 14.04.2019 - 21:27

Wirkungen und Nebenwirkungen des BTHG

Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll das Recht für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln. Mit dem Gesetz treten in mehreren Schritten (bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2023) umfassende Änderungen im Teilhaberecht und insbesondere in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Zu den Neuerungen gehören unter anderem Regelungen zur Wirkungsorientierung. Für Menschen mit Behinderungen soll die Wirkung der Leistungen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens kontrolliert und bei den Leistungserbringern die Wirksamkeit von Leistungen im Rahmen des Vertragsrechts überprüft werden.

Die vorliegende Broschüre "Wirkungen und Nebenwirkungen des Bundesteilhabegesetzes" beleuchtet das Thema sowie mögliche Auswirkungen der Änderungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Darüber hinaus gibt sie einen Einblick in die vielfältigen Diskussionen der Fachveranstaltung „Wirkungen und Nebenwirkungen, Wirkungsorientierung im Bundesteilhabegesetz – menschenrechtliche und andere Perspektiven“ des Paritätischen im Februar 2018. Mit der Broschüre will der Paritätische die Debatten zu Maßstäben und Kriterien der Wirkungskontrolle und zur Wirksamkeit der Leistungen zukunftsgerichtet befördern.

Die Paritätische Broschüre "Wirkungen und Nebenwirkungen des Bundesteilhabegesetzes" liegt nun auch als Übersetzung in Leichter Sprache vor. Sie wurde vom Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache übersetzt und von Aktion Mensch gefördert

Druckversion:

Wenn Sie Interesse an der Druckversion der Broschüre haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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