
Das BMAS plant, den § 37a SGB IX zu konkretisieren und bundesweit einheitliche Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte vorzugeben. Die Vertragskommission SGB IX hat bereits Mindestanforderungen an ein Gewaltschutzkonzept beschlossen und als Anlage zum § 37 LRV SGB IX veröffentlicht.
In einem Online-Format für Leitungsverantwortliche wollen wir den Fragen nachgehen, was die aktuellen Anforderungen des LRV SGB IX an ein Gewaltschutzkonzept für die Organisation konkret bedeuten und anhand welcher Kriterien die Leistungsträger künftig den Gewaltschutz bei den Leistungserbringern prüfen werden. Wir wollen Ihnen zudem vorstellen, wie Sie als Leitungsverantwortliche den Prozess der Erarbeitung, Implementierung und nachhaltigen Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts strukturieren, steuern und unterstützen können. Sie erfahren außerdem, wie sich der Gewaltschutz vom Risiko zu einer Chance für die gesamte Organisation entwickeln kann und wie sich durch eine wirksame Prävention und klare Intervention die Sprach- und Handlungsfähigkeit auf allen Ebenen der Organisation erhöht.
Mit Matthias Hacker (Vorstand der Tennentaler Gemeinschaften e.V.) und Johannes Blaurock (Heilpädagoge und systemischer Berater) haben wir zwei ausgewiesene Experten zu diesem Thema gewinnen können.
Wir laden Sie herzlich zu diesem Online-Workshop ein und freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 2. April.
Den Zoom-Link bekommen Sie vor der Veranstaltung zugeschickt.
Die Veranstaltung wird gefördert von der Glücksspirale.