PARITÄTinform 4/2022

Publikation - geschrieben am 14.12.2022 - 08:28

Ein neues Zeitalter in der Eingliederungshilfe hat begonnen – das Bundesteilhabegesetz
beginnt zu leben und zu wirken.

Im Jahr 2009 unterzeichnete Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Mit dem darauf aufbauenden Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben Menschen mit Behinderung seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2016 einen Rechtsanspruch auf eine strukturell abgesicherte, individuelle Bedarfserhebung und auf personenzentrierte, dem individuellen Bedarf entsprechende Assistenzleistungen. Der Paritätische hatte sich in der Erarbeitung sehr für die Rechte von Menschen mit Behinderung und die personenzentrierte Ausgestaltung stark gemacht.

Aktuell unternehmen alle Akteure der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg große Anstrengungen, das Bundesteilhabegesetz und den Landesrahmenvertrag SGB IX umzusetzen, der die Rahmenbedingungen der Leistungsangebote für Menschen mit Behinderung vorgibt. Die Leistungserbringer beschreiben ihre Leistungsangebote auf der Grundlage der Personenzentrierung aktuell neu und verhandeln diese vor Ort mit den zuständigen Leistungsträgern. Das ist eine große Herausforderung, bietet aber auch Chancen für die Einrichtungen, sich durch innovative, zeitgemäße und bedarfsgerechte Dienstleistungen neu auszurichten.

Leistungsträger und Leistungserbringer ringen in den Verhandlungen intensiv um die Vereinbarung personenzentrierter Leistungen und Vergütungen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs von Menschen mit Behinderung auf individuell bedarfsgerechte Teilhabeleistungen verzögert sich an vielen Orten noch.

Im vorliegenden Heft möchten wir den Fokus insbesondere auf Beispiele gelungener Teilhabe aus den verschiedenen Lebensbereichen legen: Inklusion in Kita und Schule, gemeinsame Projekte von Jugendlichen mit und ohne Behinderung, kultursensible Eingliederungshilfe und Teilhabe in der Freizeit und beim Wohnen bis hin zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit höherem Assistenzbedarf. Des Weiteren geht es um zentrale Themen wie die individuelle Bedarfsbemessung, Wirkung und Wirksamkeit der Leistungen, die besonderen Aufgaben der Frauenbeauftragten sowie das große Problem des zunehmenden Personalmangels in der Eingliederungshilfe.

Auch war es uns wichtig, dass neben einigen Mitgliedsorganisationen auch leistungsberechtigte Menschen und deren Interessensvertreter*innen zu Wort kommen. Sie lenken unseren Blick auf Chancen, Herausforderungen, aber auch Missstände in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Inhaltsverzeichnis

Teilhabe im Fokus: BTHG gelebt

  • Das Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
  • „Ich nehme die Sorgen und Nöte sehr ernst“ – Sozialminister Lucha setzt sich bei der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen für individuelle Lösungen ein
  • Mit Mut, Nachdruck und Entscheidungsfreude: Die Verbesserungen, die das Bundesteilhabegesetz vorsieht, müssen endlich bei den Menschen ankommen
  • Was ist und was bringt das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW
  • Wirkungsorientierung als Chance für Menschen mit Behinderungserfahrungen
  • Der aktuelle Stand des Bundesteilhabegesetzes aus Betroffenensicht
  • Wenn die Beantragung von Unterstützungsleistungen zum Stressfaktor wird: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus Sicht von Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Im Regenbogenkindergarten werden die individuellen Ressourcen der Kinder gefördert
  • KBF ist Vorreiter bei integrativen Kindergärten - Positive Erfahrungen mit dem Konzept „Zwei unter einem Dach“
  • Auch die Schulen brauchen Unterstützung: Steigende Nachfrage nach Schulassistenz für Kinder mit Beeinträchtigungen an Regelschulen
  • zamme – gemeinsam spielen und lernen in Kita und Schule
  • Interkulturelle Öffnung und kultursensible Arbeit in der Behindertenhilfe
  • Gelebte Teilhabe in der Freizeit:  Aktivitäten fördern Partizipation und Emanzipation
  • Personenzentrierte Gestaltung von Wohnangeboten aus Sicht der Nutzer und Anbieter
  • Bunt und vielfältig – so kann Leben mit Handicap sein
  • Gewaltschutz in Einrichtungen braucht die Perspektive der Frauen*
  • Arbeit muss für alle zugänglich sein: Recht auf gesellschaftliche Teilhabe schließt Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben ein
  • Überall gibt es Formen von Gewalt: Frauenbeauftragte in Werkstätten vertreten die Rechte von Frauen
  • Inklusive Kinder- und Jugendhilfe für alle: Das nun inklusive SGB VIII (KJSG) soll behinderte Kinder und Jugendliche stärken
  • BTHG ist Menschenrechtsarbeit – Personalgewinnung braucht eine neue Haltung
  • Wie gewinnen und halten wir Fachkräfte?

Aus dem Landesverband

  • Mitgliederversammlung zwischen Abschied und Neuanfang

  • Begleitung nach dem Krankenhaus – Zugang zu Hilfestrukturen für pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund verbessern

  • „Zauber des Anfangs?! Keine Zauberei!“ – Eine Fortbildung für Neu-, Quer- und Wiedereinsteiger in die Schulsozialarbeit

Parität vor Ort

  • Nordschwarzwald: Wie viel Armut muss noch sein? Armutsbericht für die Region
  • Ravensburg: Wie Armut bekämpfen?
  • Tübingen: Café PARI zu Gast beim Verein Mobile Kinder-Kultur-Arbeit
  • Karlsruhe: Wohnraum für Studierende und Auszubildende

Aus dem Landesverband

  • Nachhaltigkeit: Lieferkettensorgfaltsgesetz und andere Berichtspflichten
  • Paritätische Akademie Süd: Wie lassen sich Konflikte professionell lösen?

Aktuelles Recht

  • Fotos auf der Vereinshomepage – was ist zu beachten?

Wichtige Werkzeuge

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