Im Rahmen einer vorbeugenden Sozialpolitik zur Bewältigung des demografischen Wandels spielt die Sozialplanung auf der kommunalen Ebene unter zwei Perspektiven eine wichtige Rolle: Unter einer integrativen Perspektive vernetzt die Sozialplanung ressortübergreifend die unterschiedlichen Fachbereiche– von Soziales, Pflege und Gesundheit und über Bildung, Sport, Kultur sowie über Wirtschaftund Arbeitsmarkt bis hin zur Stadtplanung und Wohnungsversorgung –, damit die bestehenden Unterstützungsstrukturender sozialen Daseinsvorsorge koordiniert und bedarfs- sowie nachfragegerechte Versorgungsketten etabliert werden können.
Unter der kooperativen Perspektive sollen neben den älteren Menschen selbst weitere Interessen- und Anspruchsgruppen (die sogenannten „Stakeholder“) am Planungsprozess beteiligt werden. Die integrative kooperative Sozialplanung kann als Reaktion auf die Situation verstanden werden, dass weder die Kommunalverwaltung als öffentlicher Träger noch die Träger der Sozialwirtschaft die komplexen sozialen Entwicklungsaufgaben, die auf Grund des demografischen Wandels in der Kommune und ihren Sozialräumen entstehen, allein lösen können.
Das Konzept der integrativen kooperativen Sozialplanung weist damit über den engen Begriff der traditionellen Altenhilfeplanung hinaus.
Im Folgenden wird die Bezeichnung „Sozialplanung für die älter werdende Gesellschaft“ benutzt, um vom eingeschränkten Altenhilfeverständnis zu lösen und die inklusive Generationenperspektive planerischen Handelns zu betonen. Auf der Ebene des Austausches unter den beteiligten Akteuren aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Sektoren und disziplinären Teilbereichen gelingen eher Lösungen, die alle Lebensbereiche von älteren Menschen miteinander verknüpfen und ihren Beziehung zu den Lebenssituationen der anderen Generationen berücksichtigen, statt auf Leistungen der Altenhilfe beschränkt zu bleiben. Zu diesen Akteuren gehören auch die Träger, Verbände und Ligen der Freien Wohlfahrtspflege. In Baden-Württemberg ist es erforderlich, ihre Rolle im Prozess der Sozialplanung für die älter werdende Gesellschaft zu definieren, und zu klären, welche politischen und administrativen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Ausübung der Rolle gebraucht werden.