Wer muss Änderungen zum Vereinsregister anmelden?

Die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Anzahl sind zur Anmeldung verpflichtet. Wie viele Vorstände also beim Notar vorsprechen müssen, ist in der Satzung für jeden Verein individuell geregelt (Stichwort: „vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB“).

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