An wen kannst Du Dich wenden, wenn Du Rat und Unterstützung brauchst oder wenn Du Dich beschweren möchtest?

Du könntest Dich an folgende Ansprechpartner wenden:

  • (Bezugs-)Erzieher*in (z.B. Deiner Wohngruppe oder im Betreuten Jugendwohnen)
  • Interne Beschwerde-Beauftragte (Kinderrechts-Beauftragte oder Vertrauenserzieher*in) des freien Jugendhilfeträgers (z.B. wenn Du in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe lebst)
  • Externe Beschwerde-Beauftragte der Einrichtung, in der Du lebst. Frag in Deiner Einrichtung nach, wo die externe Beschwerdestelle für Dich ist.
  • Der oder die für Dich zuständige Mitarbeiter*in im Jugendamt
  • Schulsozialarbeiter*in an Deiner Schule
  • Beratung im Übergang Schule-Beruf, sofern vor Ort vorhanden
    https://www.uebergangschuleberuf-bw.de/modellregionen/
  • Mobile Jugendarbeit vor Ort
    http://www.lag-mobil.de/einrichtungen-in-baden-wuerttemberg/
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit bei Dir in der Nähe (z.B. im Jugendhaus, Jugendtreff, Jugendzentren, Jugendcafés, Jugendclubs, Jugendfreizeitstätten, o.Ä.)
    https://www.agjf.de/index.php/adressen-der-jugendzentren.html

 

Jugendberatung am Telefon oder online:

 

Wenn Du Dich über Deine Einrichtung beschweren möchtest und Du Dich nicht an die oben aufgeführten Stellen wenden möchtest oder das nichts geholfen hat, kannst Du Dich auch an das Landesjugendamt wenden:

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html

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