Welchen Inhalt müssen die Protokolle haben?

Es ist mindestens anzugeben: Vereinsname und Sitz, (Registernummer), Ort und Tag der Versammlung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung, Anzahl der Anwesenden, Abstimmungsergebnisse (ja /nein/Enthaltungen).

Bei einer Vorstandswahl muss auch angegeben werden, ob die gewählten Personen das Amt auch angenommen haben. Bei einer Satzungsänderung muss sich aus dem Protokoll der genaue Wortlaut der Änderung ergeben (z.B. § 1 Satz 2 lautet nun: „Der Sitz befindet sich in xy“). Am Ende des Protokolls ist die Niederschrift zu unterschreiben. Unterschreiben müssen die Personen, die nach der eigenen Satzung die Protokolle der Mitgliederversammlung zu unterschreiben haben. Diese Personen stehen mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit des Protokolls ein. Es reicht ein Ergebnisprotokoll.

Schlagworte zum Thema

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?