In welchem Umfang bin ich dazu verpflichtet, mich mit meinem Einkommen an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen?

  • Du bist dazu verpflichtet, Dich mit 75 % Deines Einkommens an den Kosten der stationären Jugendhilfe zu beteiligen.
     
  • Du kannst einen Antrag auf eine geringere Kostenbeteiligung stellen, wenn die Kostenbeteiligung „Ziel und Zweck der (Jugendhilfe-)Leistung gefährden würden“.
    Leistungsziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, den jungen Menschen im Übergang in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Ziel- und Zweckgefährdung könnten vorliegen, wenn der Wille zur Selbsthilfe des jungen Menschen ernsthaft beeinträchtigt würde.
     
  • Du kannst auch einen Antrag auf eine geringere Kostenbeteiligung stellen, wenn dies eine „besondere Härte“ für Dich darstellen würde. Eine „besondere“ Härte setzt aber voraus, dass „atypische Umstände im Einzelfall es erfordern, von der gesetzlichen Regelfall-Regelung abzuweichen“.
     
  • Außerdem ist ein geringerer Beitrag möglich, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient, z.B. wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilliges Soziales Jahr).
     
  • Wenn Du Unterstützung brauchst, kannst Du Dich gerne an die Ombudsstelle wenden. Wir beraten Dich gerne und können Dich, wenn Du möchtest, z.B. auch bei einem Gespräch mit dem Jugendamt begleiten. https://ombudschaft-jugendhilfe-bw.de/ombudschaft/beratung.html

 

Formulierungsvorschlag (Wenn bereits ein Bescheid über die Erhebung eines Kostenbeitrags ergangen ist):

Hiermit widerspreche ich dem Bescheid über die Kostenbeteiligung vom …

Ich beantrage eine Senkung des Kostenbeitrags/von der Erhebung eines Kostenbeitrags abzusehen, da der Kostenbeitrag Ziel und Zweck der Leistung gefährden würde / eine besondere Härte für mich darstellen würde. 

(Hier ist eine gute Begründung erforderlich!)

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 94 Absatz 6 Satz 1SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__94.html

§ 92 Abs. 5 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__92.html

§ 92 Abs. 5 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__92.html

§ 94 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__94.html

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