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eine abgeschlossene Fachausbildung oder einen Hochschulabschluss vorzugsweise aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich oder aus dem Hauswirtschaftsbereich. Dies können z. B. Altentherapeut/innen, Heilerzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/innen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen, Sozialtherapeut/innen sowie Hauswirtschafter/innen sein
Sonderfall bei verantwortliche Fachkraft aus demn Bereich Hauswirtschaft:
Sofern die verantwortliche Fachkraft aus dem Bereich der Hauswirtschaft kommt, muss die Stellvertretung eine abgeschlossene Fachausbildung oder einen Hochschulabschluss aus dem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich vorweisen
Zusätzlich muss die verantwortliche Fachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf innerhalb der letzten 8 Jahre vorweisen sowie bis Juni 2021 eine Weiterbildungsmaßnahme mit einer Mindeststundenzahl von 460 absolviert haben.