Was passiert, wenn nach Ablauf der Amtszeit eines Vorstands kein neuer Vorstand gewählt wird?

Im Vereinsrecht ist dazu nichts geregelt. Ohne entsprechende Regelung in der Satzung gibt es keine automatische Verlängerung der Amtszeit eines Vorstands, d.h., der Verein läuft bei nicht rechtzeitiger Wahl Gefahr, keinen gesetzlichen Vertreter mehr zu haben, was zu einer völligen Lähmung des Vereins führen kann. Deshalb ist ratsam, in die Satzung eine Klausel aufzunehmen, dass sich die Amtszeit des Vorstands verlängert bis zur Wahl eines neuen Vorstands.

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